Artikel zur Kurzzeitpflege

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Hallo zusammen,

hier sind Zeitungsartikel zum Thema Kurzzeitpflege als pdf-Datei.
Beim Artikel aus dem MM müsst Ihr etwas Wirbelsäulengymnastik machen, und der letzte Satz aus der SZ könnte wohl von uns allen stammen....
 

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hab grad bei noch bei Kobinet einen Artikel zur Kurzzeitpflege gesehen: Kurzzeitpflege für behinderte Kinder möglich

Berlin (kobinet) Die üblichen Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind für die Pflege und Betreuung von behinderten Kindern in der Regel leider nicht geeignet. Deshalb konnte der Anspruch auf Kurzzeitpflege bisher von pflegebedürftigen behinderten Kindern kaum genutzt werden. Die reformierte Pflegeversicherung bietet hier nun neue Möglichkeiten.

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass mit der Pflegereform zum 1. Juli 2008, im Interesse pflegebedürftiger behinderter Kinder und ihrer Familien, ein neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege eingeführt wurde. Pflegebedürftige behinderte Kinder unter 18 Jahren können jetzt die Kurzzeitpflege auch in von den Pflegekassen nicht zugelassenen, aber dennoch geeigneten Einrichtungen nutzen. Beispiesweise in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen.

Familien hatten bisher zur Entlastung im häuslichen Bereich den Anspruch auf Verhinderungspflege. Jetzt besteht zusätzlich der Anspruch auf Kurzzeitpflege. Den pflegebedürftigen behinderten Kindern und ihren Familien wird damit eine neue Finanzierungsmöglichkeit eröffnet, damit sie z. B. Betreuungsplätze, die von Behindertenwohnheimen in den Ferien angeboten werden, nutzen können. Die Pflegeversicherung übernimmt zur Finanzierung der Kurzzeitpflege in geeigneten Einrichtungen von bis zu vier Wochen 1.470 Euro jährlich. Darüber hinaus kann für pflegebedürftige Kinder weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.470 Euro jährlich genutzt werden.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Arbeiten für einen möglichen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern in 8 Modellregionen (Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein, Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen) durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung praktisch erprobt wird. moh
 
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