Befreiung von Kfz-Steuer

Lea

New Member
Hallo.

Wir haben eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragt, weil wir unser Auto verständlicherweise hauptsächlich zum Transport von Lea nutzen.

Jetzt wurde die Befreiung abgelehnt, weil das Kfz nicht auf Lea zugelassen ist (logisch, bei einer 2-jährigen).

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, wie die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Ablehnung sind bzw. mit welcher Begründung man eine andere Entscheidung herbeiführen kann?

Liebe Grüße

Uli und Doris
 
Hallo Doris, hallo Uli!

Meines Wissens ist das immer so, dass das KFZ auf die befreite Person zugelassen sein muss.
Auch bei uns ist unser Auto auf Johanna zugelassen.
Ist dann manchmal lustig wenn sie einen Strafzettel bekommt.:D

Lg. Petra
 
Vorsicht bei der KFZ-Steuerbefreiung

Hallo zusammen,

unsere :engel_29: Tochter Ronja ist fast 23 Jahre alt. Auch wir haben dieses Thema bereits "hinter uns".

Ja in der Tat ist es richtig, dass das KFZ auf die behinderte Person zugelassen sein muss, um eine Steuerbefreiung zu bekommen. dieses bedeutet im Umkehrscluss aber auch, dass das KFZ nur dann benutzt werden darf, wenn sich die behinderte Person in ihm befindet, bzw. man im Auftrag dieser Person unterwegs ist. Private Fahrten - ohne unsere Tochter - sind nicht gestattet. Dann muss wieder KFZ-Steuer entrichtet werden.
deshalb haben wir von dieser Variante Abstand genommen. Und ein zweites Auto ist für uns zu teuer....:nono_2::nono_2:

Das Thema hatten wir schon einmal hier.

Hoffentlich ist meine Antwort hilfreich.
 
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