Corona: Pflicht zu Beratungsbesuchen für Pflegegeldempfänger ausgesetzt

Inge

Interessierter Benutzer
Normalerweise sind die regelmäßigen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldbezieher verpflichtend. Werden Beratungsbesuche nicht abgerufen, ist die Kasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen. Das Gesetz regelt nun, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 keine Beratung abzurufen ist. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor zusätzlichen Ansteckungsgefahren zu schützen und Pflegekräfte während der Corona-Krise bei der Sicherstellung der Versorgung zu entlasten. Ein fehlender Beratungsbesuch führt in diesem Zeitraum nicht zu einer Kürzung oder einem Entzug des Pflegegeldes.

Quelle und kompletter Text: Die Techniker
 
Danke Inge, das ist eine wichtige Info. Besonders für uns aktuell, da wir ab nächstem Quartal einen neuen Pflegedienst für die Beratung suchen müssen. Hier am Wohnort ist das wie immer sehr schwierig. Das nimmt jetzt Druck raus.
Gleich habe ich nachgeschaut und auch die BKK Mobil Oil führt diesen Hinweis https://www.bkk-mobil-oil.de/leistungen-und-vorteile/betreuung-und-pflege/pflegeversicherung.html
Müssen sie das nicht eigentlich den Versicherten schriftlich mitteilen?

lg Herta
 
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