Dauer des Schulbesuchs

Ilona Weißenburger

Interessierter Benutzer
Hallo,:wink:

Sabrina brachte heute einen Elternbrief aus ihrer Schule mit, in dem steht, dass auch für die schwerstmehrfachbehinderten Schüler einmal die Zeit kommt, die Schule zu verlassen.

Mir kommt das alles irgendwie viel zu früh. Sabrina war ja im Dezember erst 14 Jahre alt.

Wie lange können denn die Kinder in Hessen die Schule besuchen, bevor sie dann in eine andere Einrichtung gehen müssen?

In Bayern wurde Sabrina 2x zurückgestellt, wurde erst mit 8 3/4 Jahren eingeschult. Da hieß es, dies wäre sehr wichtig, damit die Kinder bis 21 Jahre die Schule besuchen könnten.

Wird das in Hessen anders gehandhabt?

Hoffentlich kann mir jemand darüber Auskunft geben.

Viele Grüße!
Ilona
 
Hallo Ilona,
so weit ich weiß, gibt es doch 8 oder 9 "Pflichtbesuchsjahre" für die Schule. Wenn Sabrina erst so spät eingeschult wurde, dann müsste sie ja eigentlich auch noch eine Weile in die Schule gehen?!?
 
Schulbesuch

Moin moin,

ich komme zwar nicht aus Hessen, sondern aus Schl.-Holst., aber kann zumindest unsere Erfahrung weitergeben:

Ronja hatte 12 Schuljahre hinter sich, als sie im Sommer 2006 entlassen wurde. Danach wechselte sie in die Tagesförderstätte ( Dort wird sie auch erst mit 18-Jahren genommen)
 
Hallo,

Anne würde im Sommer auch in das zwölfte Jahr kommen. Nach zehn Jahren Schulbesuch muss jeweils ein Antrag auf Schulverlängerung gestellt werden.
 
Hallo,

:dankeschö liebe Inge und lieber Gerhard für Eure schnellen Antworten.

Ich habe bereits auch einen Beitrag im Internet gefunden, in dem von regulären 9 - 14 Schulbesuchsjahren geschrieben wird.

Sabrina besuchte 5 Jahre lang die SVE (schulvorbereitende Einrichtung) und wurde, wie schon geschrieben, mit 8 3/4 Jahren eingeschult.

Weiß auch nicht, warum Sabrina der Elternbrief mit nach Hause geschickt wurde. Natürlich ist es kein Fehler sich früh genug umzusehen. Aber wie Inge schon schreibt, müsste Sabrina ja noch etliche Schuljahre vor sich haben...

Viele Grüße!:146:
Ilona:wink:
 
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Genau heute haben wir den Antrag auf Schulverlängerung gestattet bekommen, da heißt es....... Ihrem Antrag auf Schulpflichtverlängerung gemäß § 61 HessSchG......stimmen wir zu.
 
hallo,
Wir leben in Berlin und Linda ist erst zwei Jahre nach Rosa in die Schule gekommen, weil sie in ihrer Kita eine tolle Förderung hatte, diese in unserer Straße ist und weil sie dort insgesamt sehr gut aufgehoben war, dass ihr das später mal Vorteile bringt, habe ich erst später mitgekommen. Ich habe gerade eine Schulbescheinigung für die Kindergeld-Kasse ausfüllen lassen. Da wurde mir bescheinigt, dass Linda voraussichtlich bis 2010 in die Schule geht. Aufgenommen wurde sie 1998 (nach 2maliger Rückstellung), macht insgesamt 12 Jahre. Ich würde sie gern noch länger gehen lassen...
 
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