Förderstätten - Leitsätze und Rahmenkonzeption

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Hallo zusammen,

beim Lebenshilfe Landesverband Bayern gibt es eine Publikation zu den Tagesförderstätten:

Menschen mit Behinderung sind trotz Verankerung des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen im Grundgesetz in unserer leistungsorientierten Gesellschaft benachteiligt, dies gilt insbesondere auch für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung. Die Teilhabe von Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, ist unverändert eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schwerbehinderte Menschen sind in ganz besonderem Maße auf die Politiker als Partner ihrer Anliegen angewiesen. Eine zukunftsorientierte Sozialpolitik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieser Personenkreis und seine Familienangehörigen so normal wie möglich leben kann. „Der Staat muss dem Rechtsanspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, Förderung und Pflege und ihrem besonderen Schutzbedürfnis Rechnung tragen, indem er am Grundsatz der Solidarität festhält.“

Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigen ausreichende Unterstützungssysteme, damit sie ihre Rechte, ihre Fähigkeiten und ihre Wünsche nach persönlicher Entfaltung und individuellem Lernen umsetzen können. Die Lebenshilfe Bayern sieht ihre Aufgabe darin, Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung hierbei zu unterstützen.

Auch Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung haben ein Anrecht auf Ausübung einer ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entsprechenden Tätigkeit. Die Förderstätten der Lebenshilfe Bayern bieten, neben dem familiären Umfeld oder der Wohnstätte, hierfür einen zweiten Lebensraum an. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung der Wohnstätte und der Förderstätte unterscheidet sich die Teilhabeleistung in der Förderstätte wesentlich von der Teilhabeleistung in einer Wohneinrichtung. Die Lebenshilfe Bayern unterstützt Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung in ihrem Anspruch auf Hilfeleistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im zweiten Lebensraum in der Förderstätte.

Sozial- und finanzpolitische Entscheidungen dürfen nicht zu Lasten der Schaffung der notwendigen Einrichtungen für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung und zu Lasten der Qualität bei der personellen und sachlichen Ausstattung gehen. Die Förderstätte als auf Dauer angelegte Einrichtung der Eingliederungshilfe ist abzusichern und weiterzuentwickeln und darf nicht unter dem Gesichtspunkt finanzieller Schwierigkeiten Kompromisslösungen zum Opfer fallen. Die bedarfs- und leistungsgerechte Finanzierung der Einrichtungen ist unabdingbare Voraussetzung für die Arbeit der Lebenshilfe.

„Menschen mit schwerer Behinderung und hohem Hilfebedarf haben gesellschaftliche Rechte ohne Wenn und Aber. Sie haben das Recht auf ein Leben in Würde. Sie haben das Recht auf Respektierung ihrer Einzigartigkeit. Sie haben das Recht auf Sinnerfüllung, Wohlbefinden und Lebensglück. Sie haben das Recht auf Bildung, Förderung, Begleitung und Unterstützung. Sie haben das Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie haben das Recht auf Wahlmöglichkeiten, zu entscheiden, was ihnen gut tut, wie, wo und mit wem sie leben wollen. Wir alle müssen dazu beitragen, dass diese Rechte erlebbar werden.“


Die komplette Publikation gibt es beim Lebenshilfe Landesverband Bayern unter: Förderstätten - Leitsätze und Rahmenkonzeption
 
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