Fahrstuhl, Treppenlift

Siggelkow

Member
Wir wohnen in der ersten Etage und wollen nun in unserer Mietswohnung einen Fahrstuhl von außen anbringen lassen. hat Jemand damit Erfahrung, auch wie man dafür finanzielle Unterstützung bekommt?
 
Hallo Fam. Siggelkow!

Wir haben einen Aufzug, allerdings im Haus. Wir hatten im Jahr 2000
5000,- DM von der Krankenkasse erhalten. Vom Landratsamt haben
wir nichts bekommen. Aber ich würde einen schriftlichen Antrag
stellen. Nur schriftlich und auch eine schriftliche Antwort verlangen.
Nichts telefonisch.
 
hier wurde schon mal wegen der Finanzierung eines behindertengerechten Umbaus für das Badezimmer geschrieben. Vielleicht helfen Euch die dort genannten Links weiter :daum3
 
Fahrstuhl

Auch wir wohnen in der ersten Etage und haben Probleme unsere Tochter
hoch zu transportieren. Kann uns jemand Tipps geben wie wir unser Problem lösen können.
 
Hallo,:wink:

wir wohnen im 2. Stock und haben uns kürzlich ein Scalamobil verordnen lassen und auch schon bekommen.

Für das Treppensteigen mit dem Scalamobil ist so gut wie kein Kraftaufwand nötig.
Wir haben das Scalamobil nur für den Notfall. (nach einem Anfall ec., wenn Sabrina total schlapp ist und wir sie sonst hochtragen müssten)
Normalerweise steigt Sabrina noch mit viel Unterstützung die Treppen selbst hoch. Ist sozusagen Teil unseres täglichen Trainings. :rolleyes:

Für den Einsatz mehrmals am Tag würde ich das Scalamobil zu umständlich finden und einen Treppenlift installieren.
Unser Scalamobil hat einen abklappbaren Stuhl. Es kann aber auch der Rollstuhl daran befestigt werden.

Viele Grüße!
Ilona

P.S. Sabrina fand die Übungsfahrten zum Erlernen des richtigen Handlings übrigens sehr lustig... :auslach:
 
Zuletzt bearbeitet:
:124: Pit,

wir haben uns bei der Mitgliederversammlung am Samstag ja schon über euer Problem zur Anbringung einer Aussentreppenliftanlage unterhalten. Das wird sicher schwierig werden, speziell die Kosten.
Am besten, ihr fährt im Oktober mal nach Düsseldorf zur Reha Care, dort werdet ihr bestimmt fündig.
Es gibt aber auch spezielle Anlaufstellen ( Landkreis oder Stadt ), die spezialisiert sind für behindertengerechtes Wohnen, die auch Tipps geben können, wo man Gelder beantragen kann.
Ich hoffe, ihr könnt was erreichen.
 
Hallo,:wink:

in einem anderen Forum habe ich folgenden Beitrag gefunden:

nach dem Beschluss des BSG (Urteil: B 3 KR 14/97R, Volltextversion kann im Internet eingesehen werden), sind technische Hilfen, die fest mit einem Gebäude verbunden sind oder sonst der Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, keine Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher fällt der Einbau eines Treppenlifts nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
(Zitat aus dem o.g. Urteil: Anders als eine Treppenraupe ermöglicht ein Treppenlift einem Behinderten nur die Überwindung einer bestimmten Treppe. Durch den Einbau des Treppenlifts wird nur ein der Mobilität des Gehbehinderten entgegenstehendes lokales Hindernis überwunden, nicht aber das Treppensteigen ermöglicht. Dementsprechend ist auch schon von der zu § 182b RVO ergangenen Rechtsprechung eine Treppenraupe als Hilfsmittel eingestuft worden (BSG SozR 2200 § 182b Nr 29), während sie dies für einen Treppenlift abgelehnt hat ..., und zwar unabhängig davon, ob der Treppenlift in die Wohnung fest eingebaut worden und damit zivilrechtlich zum Bestandteil des Gebäudes geworden ist oder ob es sich um eine zwar demontierbare und an anderer Stelle wiederverwendbare, aber nicht seiner Funktion nach transportable Einrichtung handelt).

In den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen fallen u.a. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Die Kosten einer Maßnahme zur Wohnungsanpassung können nach §40 Abs. 4 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) bis zur Höhe von 2.557 EUR bezuschusst werden. Bei der Bemessung des Zuschusses sind als Kosten der Maßnahme die Aufwendungen für die Vorbereitung, Materialkosten, der Arbeitslohn und ggf. Gebühren (Bauanträge, Genehmigungen) zu berücksichtigen. Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil10 % der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen Brutto-Einnahmen (Rente, Verdienst, Leistungen vom Arbeitsamt etc.).

Im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe für Behinderte wird nach § 40 Abs. 1 Nr. 6a BSHG Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht, gewährt. Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) werden auch zur Verbesserung der Wohnsituation behinderter Menschen gewährt. Bei Hilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz wird jedoch zunächst geprüft, ob Hilfsbedürftige über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich selber zu helfen. Geprüft wird auch, ob die Hilfen nicht von nahestehenden Angehörigen oder anderen Kostenträgern erbracht werden können. Ist dies nicht der Fall, gibt es Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Damit können Hilfsmittel gewährt und Umbaumaßnahmen unterstützt werden. Der Antrag kann beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das Sozialamt prüft die Anspruchsvoraussetzungen, wie die Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, und entscheidet über die Bewilligung.

Für die Anpassung von Wohnungen kommen in Frage:

- Eingliederungshilfe (§§39,49 BSHG), um eine Behinderung oder ihre Folgen zu beseitigen und die betroffene Person soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen;

- Hilfe zur Pflege (§§68,69 BSHG) für Personen, die infolge von Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig sind und denen damit auch Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden sollen;

Im Rahmen der Wohnungsbauförderung für Schwerbehinderte gibt es ein sog. leistungsfreies Baudarlehen. Auch für den behindertengerechten Umbau und die Modernisierung vorhandener Wohnungen werden vom Staat Gelder zur Verfügung gestellt, mit denen nachträglich zusätzliche Maßnahmen bei vorhandenem Wohnraum gefördert werden, wenn der Bewohner oder die Bewohnerin schwerbehindert ist (Grad der Behinderung von wenigstens 80%) und das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von behindertengerechten Küchen, Bädern und WCs, von Rampen und Treppenliftanlagen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Der Umbau einer Mietwohnung mit baulichen Mängeln, die nicht mehr heutigen Wohnstandards entspricht, kann unter Umständen auch mit Modernisierungsförderungsmitteln des jeweiligen Bundeslandes unterstützt werden. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings, dass das Einkommen der BewohnerInnen die für den Wohnberechtigungsschein maßgeblichen Grenzen nicht überschreitet. Einzelne Fördermittel können nur von EigentümerInnen beantragt werden.

Nehmen Sie möglichst früh den Kontakt mit den zuständigen Wohnungs- oder Bauverwaltungsämtern in der Stadt oder beim Kreis auf, denn die Mittel werden nach unterschiedlichen Prioritäten vergeben, und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Eine weitere Möglichkeit wäre, bei Stiftungen nach einer Finanzierung nachzufragen
Eine recht einfache Möglichkeit nach Stiftungen in Ihrer Nähe zu suchen, sind das Internet (www.stiftungsrecherche.de) und das örtliche Telefonverzeichnis.

Auf den Internetseiten www.nullbarriere.de , www.barrierefreileben.de oder www.barrierefrei-bauen.de und www.baufoerderer.de finden Sie hilfreiche Tipps und Hinweise zur Wohnungsanpassung. Hier können Sie u.a. Ihre individuelle Fördermöglichkeiten ermitteln lassen.

Preislich gibt es bei den Treppenliftern teilweise enorme Unterschiede. Das schwankt dann zwischen 7000 und 20000 Euro, je nach "Schwierigkeitsgrad" und den Besonderheiten des Einzelfalls. Bei solchen Summen lohnt es sich deshalb, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Es wäre sicherlich auch sinnvoll sich nach gebrauchte Treppenlifte umzusehen. Die Firma „Der Treppenlift“ z.B. bietet gebrauchte Lifte an. Eventuell könnten Sie über diese Firma einen preisgünstiges Gerät erwerben.

Mit freundlichen Grüßen,

Janine Šušak
Hilfsmittelberatungszentrum DGM

Ich hoffe, es ist erlaubt, ihn hierher zu kopieren. Falls nicht, bitte löschen.

Viele Grüße! :146:
Ilona
 
Hallo Ilona!

Wenn Du uns noch sagst, aus welchem Forum Du den Beitrag hast, gbt es bestimmt keine Probleme!

Viele Grüße
Ulli
:wink:
 
Unterstützung Treppenlift

Hallo! Laut meinen Erfahrungen bekommt man von der Pflegeversicherung ca.2500€, wenn die Pflegestufe 1 erreicht wurde. Wir haben uns in unserer Wohnung einen Treppenlift einbauen lassen, da meine Schwiegermutter nur noch schlecht zu Fuß unterwegs ist. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Hilfreiche Informationen zu diesem Thema findet man auch hier.
Viele Grüße
Steffen
 
Wenn es nicht unbedingt ein Aufzug sein muss, empfiehlt sich wie schon angesprochen unter Umständen auch ein Treppenlift. Bei Treppenliften liegt der Zuschuss der Pflegeversicherung bei bis zu 2557 Euro. Sofern es sich nicht um einen geraden Treppenlift handelt, reicht dieser Betrag zwar bei weitem nicht die Anschaffungskosten für den Treppenlift zu decken, allerdings dürften die Preise dennoch um einiges günstiger sein als für einen Aufzug.
 
Lift für Sabrina

Hallo,

wir haben uns vor drei Monaten auch für einen Treppenlift entschieden. Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus. Es stand das Problem im Raum, dass unsere Kasse uns nicht unterstützen wollte. Nach deren Ansicht wäre er zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Allerdings hatten wir eine super Hausgemeinschaft mit mehreren älteren Leuten, die gegenüber einem Treppenlift nicht abgeneigt schienen. Wir teilten die ANschaffungskosten letzlich durch 4, was eine erhebliche vergümstigung zur Folge hatte. Wir haben uns damals hier beraten lassen.
 
Scalamobil Erfahrung ?

Liebe Eltern,

wer hat denn noch Erfahrung von Euch mit dem Scalamobil. Wir brauchen so langsam etwas, um die Treppe zu überwinden, vor allem, wenn Carina von den Anfällen geplagt wird. Wir schwanken zwischen Scalamobil oder gleich Treppenlift, aber in der Regel geht sie die Treppe meist selbst.

Liebe Grüße

Charlotte mit der frechen Hex Carina
 
Hallo Charlotte,

wir haben ein Scalamobil. Das Ding ist ziemlich wuchtig, erfüllt aber seinen Zweck. Die Grundausstattung ist für Erwachsene, da wirst Du für Karina einen speziellen Sitzaufbau benötigen. Den haben wir für Marlene auch. In diesem Sitz können wir Marlene festschnallen inkl. der Arme und Beine! Das ist wichtig für engere Treppen mit Geländer. Falls dann der Arm oder das Bein ins Geländer geraten und Du mit dem Scalamobil mitten auf der Teppe bist, hast Du verloren :happy09:. Dieser Sitz hat die Kosten für das Scalamobil mal eben knapp verdoppelt...

Das Treppensteigen mit dem Scalamobil geht einigermaßen gut, ist aber nicht sehr schnell. Man braucht einige Zeit, bis man das Gerät ohne Verkrampfungen in den Händen und Armen bedienen kann. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es bei Anfällen einsetzen würde, da man in der Zeit des Treppensteigens nicht an das Kind herankommt und man das Gerät auch nicht loslassen kann (auch bei breiten Treppen nicht; wenn die Stufen tief genug sind, kann es gehen).

So, viel geschrieben, ob es Dir hilft, wieß ich nicht :o.

Am besten das Ding einfach mal zu hause vorführen lassen. Ach ja, man es auch auseinandernehmen und mitnehmen. Mit dem Ding bist Du überall die Attraktion :rolleyes:. Das Auf- und Abbauen dauert aber auch seine Zeit...

Liebe Grüße
Ulli
:wink:
 
Hat jemand von euch auch Informationen, wo man in Dtl. finanzielle Unterstützung für einen "echten" Fahrstuhl bekommt?

Wir haben das Thema ja grad bei uns in Ö durchexerziert, und jetzt hat mich eine Familie aus Deutschland (keine Rett-Familie, die Tochter hat eine andere Behinderung) angeschrieben, ob ich denn finanziell oder spendentechnisch auch in Dtl. was wüßte, was natürlich nicht der Fall ist ....

Die Familie möchte (wie wir) neu bauen und auch gleich einen "echten" Fahrstuhl mitbauen für ihre 16jährige Tochter.

Hat da jemand von Euch Tipps dazu? gern auch per PN oder mail! DANKE :124:
 
Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich beim Neubau wirklich nur raten, das Haus um das behinderte Kind herum zu bauen; nach Möglichkeit alles auf einer Etage oder aber so, dass die Räumlichkeiten, die das Kind benötigt, im Erdgeschoss sind.
- Wir haben alles auf einer Etage und das ist wirklich die beste Lösung. Auch für uns selbst, wenn wie Knochen aufgrund der langen Pflege nicht mehr so wollen, wie sie sollten - unser Haus ist altersgerecht.

Natürlich weiß ich auch, dass das nicht überall möglich ist. Zum Teil machen horrende Grundstückspreise eine solche Bauweise schlicht unmöglich. - Dennoch als Denkanstoß, denn ein Hilfsmittel ist immer nur die 2. Wahl.

Als Möglichkeit der Finanzierung eines Fahrstuhls würde ich nach lokalen Stiftungen suchen. Viele davon helfen wirklich nur Fallbezogen und lokal.
 
Barrierefrei

:wink: Hallo,

vielleicht hilft das "Programm zur Beseitigung baulicher Hindernisse mit Wohnungsbaufördermitteln" weiter.

Einfach mal unter Wohnungsbaufördermitteln googeln. :computer_
Am Besten mit Angabe von Stadt, Kreis oder Bundesland. Oder man fragt mal beim örtlichen Bauamt nach diesen Fördermitteln. :Phone:

Uns hat das Programm den Badezimmer-Umbau etwas leichter gemacht.
Wie es bei Neubauten aussieht, weiß ich leider nicht.

Viel Erfolg!!!
 
danke für eure Tipps u. Hinweise - hab alles mal an die dt. Familie weitergegeben, aber verabsäumt mich hier bei euch zu bedanken!!

:dankeschö:hop::dankeschö

lg
romana
 
Bei der finanziellen Unterstützung solltest du vielleicht direkt einmal beim Amt nachfragen. Schließlich weiß ja nicht, was ihr für eine Pflegestufe etc. habt. Das ist ja dort alles mit eingerechnet.
Generell sollte aber der Anbau eines Treppenlifts außen kein Problem darstellen. Auf http://www.treppenlift-einkaufsfuehrer.de/ kannst du dir schon einmal ein paar Anregungen holen und Anbieter und Preise vergleichen! Oft will das Amt ja schon eine erste Hausnummer und einen Kostenvoranschlag haben. Den könntest du dann damit gleich vorlegen!
 
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