Bayern e.V. Landespflegegeld

udieckmann

Administrator
Teammitglied
Hallo!

In Bayern kann man ab sofort das Landespflegegeld (1000€ im Jahr zur freien Verfügung) beantragt werden.
Unter http://www.landespflegegeld.bayern.de findet man alle Infos. Die Seite ist ausnahmsweise mal verständlich aufgebaut und gut zu verstehen.

Das Landespflegegeld wird ab September 2018 ausbezahlt und die Bescheide sollen ab Ende August 2018 verschickt werden. Also ran an die Tasten!!

Viele Grüße

Ulli
 
HALLO aus Nordhessen,

....war wohl nicht das richtige Bundesland.....:whistling:, denn hier gibt es “nur“ das Blindengeld und das wohl auch nur mit diversen Auflagen.

Liebe Grüße Anke
 
Hallo zusammen,

ob pflegebedürftige Menschen, die von Grundsicherung leben, das neue bayerische Landespflegegeld behalten dürfen, wird derzeit vom BMAS (Bundessozialministerium) überprüft. Das dürfte dann nahezu alle unsere erwachsenen Rett-Töchter betreffen und würde bedeuten, dass die 1000 Euro jährlich auf die Grundsicherung angerechnet werden würden. Außer zusätzlicher Bürokratie hätten unsere Familien dann nichts von dieser Leistung.
Siehe BR
 
Hallo Inge,

schau mal unter www.Landespflegegeld.bayern.de, häufige Fragen ab Nr. 32 -
da steht, dass das Landespflegegeld nicht auf Sozialhilfeleistungen und auch nicht auf die Eingliederungshilfe angerechnet wird.
Ebensowenig auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bei erwachsenen, behinderten Kindern, die Kindergeldanspruch haben, wird es ebenfalls nirgends angerechnet.
So hatte sich Markus Söder bei der Vorstellung des Landespflegegeldes auch geäußert.

Soll das BMAS mal prüfen, Einsprüche schreiben bist Du ja gewohnt...

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ilona,
das wurde bisher auch so mitgeteilt, aber die Entscheidung liegt leider beim BMAS. Und da ist - wenn man nach den letzten Erfahrungen (Kindergeldabzweigung, Regelbedarfsstufe 3, Grundsicherung in der Tafös und im Eingangsbereich der WfbM) geht - leider eine Auslegung zu Ungunsten von behinderten Menschen zu erwarten.
 
Hallo Inge,
wenn es tatsächlich so kommen sollte, würde ich - wenn es mich betreffen würde - bei Markus Söder direkt vorstellig werden.
Zusagen nicht einhalten und das ausgerechnet bei den hilflosesten Mitgliedern unserer Gesellschaft - tut mir leid, da werde ich (schon wieder) emotional...
LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ilona,

verwunderlich ist das nicht, denn die Grundsicherung wird ja vom Bund bezahlt, gehört also zu dem Ressort des BMAS. Wenn das BMAS selbst entscheiden kann, ob das Landespflegegeld diese Kosten verringert. Und wenn man dann noch bedenkt, dass sich das von Andrea Nahles geführte Bundessozialministerium 2015 monatelang weigerte, ein höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 umzusetzen, wundert mich das aktuelle Vorgehen gar nicht.
Ich hoffe immer noch, dass ich mir die Nachfragen bei Ministerpräsident Söder und Hubertus Heil, der für das BMAS verantwortlich ist, sparen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Robert,
das freut mich sehr für Euch, denn wir Eltern erbringen rund um die Uhr außergewöhnliche Leistungen. Ich freue mich immer über jede Form der Anerkennung.
Den Bewilligungsbescheid haben wir auch schon ohne Probleme bekommen. Es wäre aber bitter, wenn uns dieses Geld an anderer Stelle wieder abgenommen werden würde, weil Annika volljährig ist und Grundsicherung bekommt. So lange die Kinder minderjährig sind und die Eltern keine Sozialleistungen bekommen, wird den Betroffenen das Landespflegegeld nicht abgenommen.
 
eine wirklich treffende und realistische Zusammenfassung hat ein Vater geschrieben:
[...] Ich würde mir sehr wünschen, dass erst sauber geprüft, dann gesprochen wird, alles andere fördert Misstrauen und Unmut. Und wenn solche Auffälligkeiten gehäuft vor der Landtagswahl stattfinden, löst das besonderen Unmut aus, weil sich dann Bürger*innen nicht des Eindrucks erwehren können, dass sie "benutzt" werden sollen mit unausgegorenen oder falschen oder taktischen sozialpolitischen Versprechen. Und wenn sich diese ungeprüften Versprechungen noch dazu auf die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung beziehen, ist das besonders perfide.
Kompletter Beitrag: Intakt
 
Hallo Inge,
endlich mal gute Nachrichten!
Steht bei uns heute auf der 1. Seite in der Zeitung!
Freue mich für alle , die das Geld behalten dürfen...!
LG Ilona
 
Danke Inge für die aktuelle Info.

Weißt du ob das auch die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit mit einschließt?

Bei Hilfe zur Pflege wurde auch nie versprochen dass es keine Anrechnung gibt.

lg Herta
 
hallo Gerhard,

hast Recht da steht SGB 12 schon mit drin :wink: und auf unserem Bescheid steht auch SGB 12, also wird es wohl zutreffen :daum3
 
Anrechnung des Landespflegegeldes auf die Leistungen der Sozialhilfe

Ebenso wie beim Familiengeld gab es Rechtsunsicherheit bei der Frage, inwieweit das Bayerische Landespflegegeld auf die Leistungen der Sozialhilfe angerechnet werden muss. Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bestand Einvernehmen darüber, dass das Bayerische Landespflegegeld nicht auf die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt anzurechnen ist.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertritt allerdings die Auffassung, dass das Landespflegegeld auf die Hilfe zur Pflege angerechnet werden müsse. Diese Auffassung hat das Bundesministerium dem Bayerischen Sozialministerium auch schriftlich mitgeteilt.

Nachdem das Bayerische Sozialministerium bei seiner Rechtsauffassung blieb, hat der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags in seiner Sitzung am 28. September 2018 beschlossen, das Landespflegegeld in der Sozialhilfe nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die strittige Rechtsfrage nicht zu Lasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehen dürfe.

Quelle und kompletter Text: Bezirketag.info (Seite 10)
Anscheinend funktioniert der Link nicht, deshalb auch noch als Anhang:
 

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  • bezirketag.info_4_2018.pdf
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