Bayern e.V. Merkzeichen BY oder auch "kleines aG"

Herta

Interessierter Benutzer
Hallo an alle,

es gibt speziell in Bayern eine Sondergenehmigung, um auch ohne das Merkzeichen aG einen Parkausweis zu bekommen. Ich glaube, das ist gar nicht allgemein bekannt, ich wußte es jedenfalls nicht.

Dabei hatte ich mir bereits längst die Finger wundgeschrieben im Schriftwechsel mit dem Versorgungsamt, als ich lange und letztendlich ohne Erfolg versuchte, eine Sondergenehmigung zum Parken zu bekommen. Immer nur ritten sie auf dem "aG" herum, das uns nicht zusteht (schließlich ist Sofia nicht beidseits oberschenkelamputiert - sowas aber auch). Kein Wort davon, kein einziger Hinweis, dass es noch eine andere Möglichkeit in Bayern gibt.

Durch Zufall hat mir ein sehr netter Sachbearbeiter der Stadt Aichach vom BY erzählt, das auch "kleines aG" genannt wird. Voraussetzung sind die Merkzeichen G, B und mindestens 80 % GdB. In diesem Fall kann die Gemeinde oder Stadt beim Versorgungsamt Antrag auf BY stellen. Das ging glatt durch innerhalb von zwei Wochen und heute habe ich Sofia´s neuen Parkausweis abgeholt :D Ebenfalls blau und mit den gleichen Rechten wie der normale, lediglich beschränkt auf Bayern, dafür steht das BY.

In meinem Alltag ist mir damit genausogut geholfen wie mit aG und dem europaweiten Parkausweis.

Die Sache hat aber erst geklappt, nachdem sich die Stadt Aichach eingeschaltet hat und den Antrag für mich gestellt hat.

viele Grüße - Herta
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Herta,

davon habe ich gestern auch gelesen, als ich nach den Kriterien von aG suchte. Ich habe es aber trotzdem nochmal mit der Anerkennung des aG versucht, weil eine Familie am Wochenende uns erzählte, dass sie mit ihrem 4 jährigen Rettkind ohne Probleme ein aG bekommen hätten. Und das komische ist, dass das Rettmädchen läuft wie ein normales. Anscheinend ist es völlig dem Amtsarzt überlassen, ein aG zuzuteilen oder nicht.

Rosi hat mir erzählt, dass sie allen Versorungsämtern einmal die Lage mit einem Rettkind klarmachen wollen und dass die Kriterien eindeutig erfüllt seien. Wann das aber sein wird, weiß ich nicht.

Viele Grüße
Ulli
 
aG - Info-Material an Versorgungsämter

Hallo Ulli,

da ich ziemlich flott arbeite und Ankündigungen, die ich an Mitglieder weitergebe auch in allernächster Zeit erledige, werden auch die Infos an die Versorgungsämter in den nächsten Tagen rausgehen. Ich mußte nur noch abwarten, bis wieder Info-Mappen zum Mitschicken nachgeliefert wurden.
Die habe ich heute von Bärbel erhalten.

Grüsse
Rosmarie
Wenn
 
Hallo Rosi!

Das wäre ja super, denn dann fällt das hoffentlich genau in die Bearbeitung unseres Antrags rein.


Viele Grüße
Ulli
 
Hallo!

Wir haben am 8. Juli 2004 einen Antrag auf Änderung des Merkzeichens G auf aG gestellt. Wir haben es begründet und auf die Infomappe der Elternhilfe verwiesen. Es hat anscheinend funktioniert :gitara: Heute, nach 3 Monaten :confused4: , kam der positive Bescheid, dass unser Marlenchen nun auch das Merkzeichen aG hat. :hop: :hop: :hop:

Das beste ist aber, dass das Versorgungsamt 2009 nochmal prüfen will, ob das Merkzeichen aG noch berechtigt, da deren ärztlicher Dienst eine wesentliche Änderung des Gesundtheitszustandes von Marlene für möglich hält :Kratzkopf . Wissen die was, was wir noch nicht wissen ?? :Oberlehr:

Viele Grüße
Ulli
 
aG -Versorgungsämter

Guten Morgen,
das "kleine aG" iss ja ein Ding!
Die Versorgungsämter scheinen sich manchmal wirklich schwer zu tun, das "aG" zu bewilligen. Bei uns ritten die auch ewig auf "nicht amputiert" herum. Als außer einem Gerichtsprozeß (der ja eeewig dauern kann) nichts mehr möglich war, habe ich an die Staatskanzlei angeschrieben (Hr. Klimmt wurde gerade unser Landesvater und hat in einer Nachrichtensendung auf diese Möglichkeit hingewiesen; es werde schnell und unbürokratisch geholfen).
Von dort wurde ein Arzt geschickt, der Jenni ansah und gleich meinte, der Fall sei klar. Dann hatten wir innerhalb von nicht mal zwei Wochen das gute Stück. Dieser Doc. hat uns auch darauf hingewiesen, dass man in solchen Fällen einen Antrag auf ärztliche Begutachtung gleich mit dem Antrag stellen soll. Sicherlich sei eine Begutachtung von Jenni rein auf Aktenlage nicht so einfach, schließlich kann sie ja laufen.
Iss ja nett, dass man auf diese Möglichkeit erst hingewiesen wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Liebe Grüße aus dem Saarland
Gabi, Micha u. :engel_18: Jenni, * 90, RS
 
BY verlängert

Hallo,

unser Parkausweis BY ist mittlerweile abgelaufen. Er wurde von der Stadtverwaltung problemlos verlängert für weitere 5 Jahre :daum3 das lief nicht über das Versorgungsamt. Die Sachbearbeiterin war sehr nett, hat sich unsere Geschichte angehört und hat einen Flyer bekommen.

Von anderen Eltern in Bayern habe ich leider ganz gegenteilige Dinge gehört, manche Mädchen bekommen das BY nicht. Den Antrag muss man bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung stellen, nicht beim Versorgungsamt. Am besten das Kind mitnehmen.

Sofia kann laufen, nutzt aber außer Haus trotzdem einen Rollstuhl weil es vom Verhalten her nicht anders geht (außer auf Spaziergängen wenn ich beide Hände frei habe). Sofia hat 100 % GdB und die Merkzeichen B, H, G, RF und BY.

viele Grüße aus Aichach - Herta
 
Herta schrieb:
Durch Zufall hat mir ein sehr netter Sachbearbeiter der Stadt Aichach vom BY erzählt, das auch "kleines aG" genannt wird. Voraussetzung sind die Merkzeichen G, B und mindestens 80 % GdB. In diesem Fall kann die Gemeinde oder Stadt beim Versorgungsamt Antrag auf BY stellen. Das ging glatt durch innerhalb von zwei Wochen und heute habe ich Sofia´s neuen Parkausweis abgeholt Ebenfalls blau und mit den gleichen Rechten wie der normale, lediglich beschränkt auf Bayern, dafür steht das BY.

Ich denke das beantwortet deine Frage :)

Gibt es so etwas in anderen Bundesländern auch?

Gruß Benjamin
 
Benjamin schrieb:
Gibt es so etwas in anderen Bundesländern auch?


Hallo Benjamin :wink:

dazu habe ich folgendes gefunden:

Parkerleichterungen für dauerhaft stark gehbehinderte Personen ohne Merkzeichen aG
Folgende Personen ohne Merkzeichen aG oder Bl können trotzdem von den Straßenverkehrsbehörden eine - allerdings auf das Gebiet des Freistaates Bayern begrenzte - Ausnahmegenehmigung und den damit verbundenen blauen Parkausweis erhalten:

Schwerbehinderte Menschen, die allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 80 und die Merkzeichen G und B zuerkannt bekommen haben

oder

allein für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 zuerkannt bekommen haben und gleichzeitig durch Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane, die wenigstens einen GdB von 50 bedingen, beeinträchtigt sind sowie die Merkzeichen G und B erhalten haben.

Ende der Aufzählung

Der Antrag ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) zu stellen, die unter Beteiligung des Versorgungsamtes das Verfahren durchführt. Das Antragsformular kann aus dem Internet heruntergeladen werden Auch die Versorgungsämter nehmen den Antrag entgegen und leiten ihn nach der Prüfung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weiter.

Parkerleichterungen für vorübergehend stark gehbehinderte Personen ohne Merkzeichen aG
Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung können zwar nicht das Merkzeichen aG erhalten, da dieses nur zuerkannt werden kann, wenn die außergewöhnliche Gehbehinderung mindestens sechs Monate andauert. Bei Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung über die vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung können sie aber von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten.​

Quelle: http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A20

Viele Grüße - Herta
 
Merkzeichen aG

hallo,
ich hatte 2003 nachträglich das merkzeichen "aG" beim versorgungsamt eintragen lassen und bekam es problemlos ohne weitere prüfung sofort eingetragen!:D
ebenso ging es mit dem "RF" im Jahr 2006.
aber wieso handelt das gleiche versorgungsamt bei uns so unterschiedlich? :confused:
 
martinaf schrieb:
aber wieso handelt das gleiche versorgungsamt bei uns so unterschiedlich? :confused:

Hallo Martina,

seit den beiden Diagnosestellungen meiner Kinder 2002 und 2003 habe ich viel Willkür erlebt und ungleiche Behandlungen. Dies ist nur wieder so ein Beispiel.

Sofia kann gut laufen, das steht auch im Arztbrief. Vielleicht ist dies der Grund? Wohin sie läuft und wie ich ihr noch nachkomme, danach fragt dann keiner. Wenigstens haben wir vernünftige Sachbearbeiter bei der Stadt Aichach, die auch menschlich denken. Das gleicht dann wieder etwas aus.

Genauso beim Pflegegeld :wut:

Es sollte bei manchen Krankheitsbildern eine Liste geben - Diagnose, Alter und eine fest zugeordnete Pflegestufe, Merkzeichen etc. Das würde viel Stress ersparen und wir hätten mehr Zeit für unsere Hauptaufgabe, nämlich die :engel_29:

liebe Grüße - Herta
 
...das ist wohl wahr...
ich habe die pflegestufe erst grad wieder kontrolliert bekommen und sie wurde ohne nachhaken sofort wieder gewährt (PF III )!!!:confused4:
grad ist mir die KK super entgegengekommen bei der KZP:D ...da war nur ein persönliches gespräch mit dem big boss nötig und ihm das leben mit laura mal kurz geschildert!!:Phone:
ich glaub trotz allem stress und verantwortung , die man als alleinerziehende hat, bin ich wohl richtig gut dran mit meinen behörden!!:happy09:
da werd ich richtig zufrieden:o , mir reichts schon, wenn ich mich mit therapeuten und sve rumärgern muss...:wut:
die sollten mal einfach 4 wochen einen unserer :engel_29: hüten und schon sind sie klein und dankbar für ihr sorgloses leben.:Rotwerd:
und auch wenn sofia laufen kann, du hast ja sicher manchmal 4 hände zuwenig...
aber eure tips hier sind wirklich klasse, leider hab ich nur selten zeit zum :computer_
 
Es sollte bei manchen Krankheitsbildern eine Liste geben - Diagnose, Alter und eine fest zugeordnete Pflegestufe, Merkzeichen etc. Das würde viel Stress ersparen und wir hätten mehr Zeit für unsere Hauptaufgabe, nämlich die

Hallo Herta,
der LV Bayern hat vor einiger Zeit versucht, bei der Anerkennung des "aG" eine einheitliche Regelung zu finden. Das VA München hat das an irgendeinen Entscheidungsträger (ch weiß nicht mehr, wie die Stelle hieß) in Bonn zur Prüfung weitergeleitet, wo dann eine Ablehnung erfolgte (wir haben das aber nur über Umwege erfahren, dass da überhaupt was entschieden wurde :annienein )

Wie der versorgungsärztliche Dienst über aG entscheidet, bleibt ein Rätsel.
Ich kenne sehr gut laufende Mädchen, die das aG problemlos bekommen haben.
Bei uns wurde stets abgelehnt, obwohl ärztliche Atteste vorlagen, die bestätigten, das Ch. beim Laufen auf fremde Hilfe angewiesen ist. Dazu zählt auch das "an der Hand führen". Genehmigt bekam sie es nach langen hin und her, weil sie an epileptischen Anfällen leidet. Bei jeder Verlängerung wird auch heute noch ganz gezielt nach den Anfällen gefragt, um "aG" weitergewähren zu können. :rolleyes: .

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
..übrigens: in der strassenverkehrsordnung steht nix drin, das die ausnahmegenehmigung auf das bundesland bayern beschränkt. ich denke, das auch andre bundesländer diese möglichkeit haben...
in frankfurt z.b. kann man als nicht eu- bürger eine befristete genehmigung erhalten...
Zitat:"Besucher der Stadt Frankfurt am Main, aus nicht EU-Mitgliedersländern, können einen befristeten Behinderten-Parkausweis beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen, also bitte rechtzeitig beantragen! Benötigt wird ein Lichtbild und der Ausweis.

Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main
Abteilung 3
Mainzer Landstr. 323
60326 Frankfurt am Main

Fax-Nr.: 069/ 212 433 47
Hotline: 069/ 212 43727
Email bewohnerparken@stadt-frankfurt.de "
 
Ablehnung

Nachdem die Stadt das "kleine aG" abgelehnt hat und das Versorgungsamt bei Ella das aG abgelehnt hat, da sie nicht beinamputiert ist und auch keinen 80%Grad der Behinderung aufgrund Wirbelsäulenschäden vorweisen kann, habe ich jetzt den "netten" Herren vom Versorgungsamt überzeugen können, uns einen Antrag auf Verschlimmerung und erneute Prüfung des Merkzeichens aG zu zusenden. Da liegt er nun (der Antrag) und ich weiß nicht, worauf wir uns stützen sollen. Ella hat seit August ungeklärte Anfälle, hyperventiliert schon lange stark, aber reicht das ? Worauf habt ihr Eure Argumentation aufgebaut ? Ella läuft prinzipiell, wenn sie hyperventiliert läuft sie nicht und wenn sie "Absencen" hat (wird demnächst neurologisch durch gecheckt), läuft sie gar nicht. Vom Rett-Syndrom wissen die beim Versorgungsamt in Regensburg gar nichts. Welches Infomaterial habt ihr eingereicht?, der flyer ist ja nicht sonderlich ausführlich. Es grüßt ratlos
Bettina
 
...Ella hat seit August ungeklärte Anfälle, hyperventiliert schon lange stark, .... Ella läuft prinzipiell, wenn sie hyperventiliert läuft sie nicht und wenn sie "Absencen" hat (wird demnächst neurologisch durch gecheckt), läuft sie gar nicht.
das alles hier soll Euer Arzt mal in ein Gutachten schreiben oder Du machst es und er unterschreibt...
Vom Rett-Syndrom wissen die beim Versorgungsamt in Regensburg gar nichts.
Die Mitarbeiter haben die Pflicht, sich zu informieren, denke ich...
Welches Infomaterial habt ihr eingereicht?, der flyer ist ja nicht sonderlich ausführlich.
... mein "Info-Material" ist z.B. der Flyer und "www.rett.de"... In einigen Ämtern hat inzwischen auch das Internet Einzug gehalten und es gibt Mitarbeiter, die das ganz selbstverständlich nutzen....
Viel Glück
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Bettina,
Vom Rett-Syndrom wissen die beim Versorgungsamt in Regensburg gar nichts.

Da frage ich mich, warum ich vor 3 Jahren alle Versorgungsämter Bayerns mit Infomappe und Flyern versorgt habe :eek:. Vor allem habe ich auch auf die aG bei unseren Kindern hingewiesen, Das ganze wurde dann sogar von irgendeinem Gremium in Bonn geprüft (Bärbel weiß da vielleicht noch genauer Bescheid) und man kam zu dem Schluss, dass bei RS auch weiterhin jeder Einzelfall auf aG geprüft werden muß. :ham:. Diese Entscheidung wurde der EH allerdings nie mitgeteilt, das hat Bärbel irgendwo per Zufall aus dem Netz gefischt.
Christina hat man die aG auch jahrelang verwährt, obwohl ich jedesmal Gutachten von verschiedenen Ärzten hatte, dass sie ohne fremde Hilfe auch keine kurzen Wegstrecken laufen kann. Andere Retties hatten mit aG dann wieder überhaupt kein Problem, obwohl sie motorisch noch sehr gut drauf waren. Christina wurde aG dann doch irgendwann gewährt (aufgrund der Epilepsie), aber da war sie bereits 14 Jahre alt.
Da hilft wahrscheinlich nichts anderes, als am laufenden Band Widersprüche und Verschlimmerunganträge einzureichen. Ich hoffe, Du hast geduldige Ärzte, die das mitmachen :rolleyes:.
Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
8. Nachteilsausgleich "aG" bei Rett-Syndrom

Diese Entscheidung wurde der EH allerdings nie mitgeteilt, das hat Bärbel irgendwo per Zufall aus dem Netz gefischt.

Hallo,

und hier das Zitat aus der Entscheidung:

8. Nachteilsausgleich "aG" bei Rett-Syndrom

Eine Elternselbsthilfegruppe von an Rett-Syndrom erkrankten Kindern hat sich für die pauschale Zuerkennung des Merkzeichens "aG" eingesetzt. Die Beiratsmitglieder stellten dazu fest, dass der im Einzelfall nicht vorhersehbare Verlauf mit Phasen geringerer und schwerster Behinderung keine pauschale Zuerkennung von Merkzeichen "aG" zulasse, vielmehr sei für das Merkzeichen "aG" gerade in diesen Fällen eine Einzelfallbeurteilung erforderlich. Dies ist auch im Interesse der Gleichbehandlung mit anderen mehrfach behinderten Menschen notwendig.


Quelle: http://www.anhaltspunkte.de/zeitung/urteile/beirat10.11.2004.htm
 
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