Rett-Syndrom e.V. Online-Veranstaltung am 28. April - Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige

Inge

Interessierter Benutzer
„Nachgefragt online …“ „Nachgefragt online…“ ist eine Infoveranstaltung für Familien und Personen, die sich von unseren Themen angesprochen fühlen und mehr über ein bestimmtes Thema wissen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bei allen Veranstaltungen gibt es ausreichend Raum und Zeit für Fragen, Austausch und mehr. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! „Nachgefragt online“ am Donnerstag, 28. April 2022, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige Gut zu wissen: Wer zuhause pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dazu zählen alle Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind. Unfallversichert sind daher pflegende Mütter und Väter, andere Familienangehörige, Nachbarn, usw.), die eine pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung pflegen. Weder die Pflegebedürftigen noch die Pflegepersonen müssen für diesen Unfallversicherungsschutz Beiträge bezahlen.Welche Tätigkeiten sind versichert? Wann leistet die Unfallversicherung? Welche Leistungen der Unfallversicherung gibt es? Was ist nach einem Unfall zu tun? Die Referentin Dajana Görn-Kahlo gibt einen Überblick über den Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige und beantwortet Ihre Fragen

Alle Infos beim LVKM-BW
 
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