Therapien für Rett-Kinder nicht budgetiert!

Norbert

Member
Hier eine offizielle Information zum Thema Budgetierung von Ergotherapie, Krankengymnastik und Logopädie ("Heilmitteln") bei Ärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:

http://www.kvno.de/presse/meld2006/praxis_erw.html

Also: Bei Rett-Syndrom (ICD 84.2) fallen diese Therapien nicht unter das Heilmittelbudget. Der Arzt kann sie von vornherein als sog. Praxisbesonderheit deklarieren.

Gruß
Elisabeth und Norbert
 
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