Therapiestuhl abgelehnt

Isolde(Passau)

Active Member
Hallo,
auch wir haben den totalen "Privatversicherten-Frust." :sad49:
Marie Sophie hat einen Therapiestuhl verordnet bekommen. Weil sie so schlecht läuft, sitzt sie nun einfach mehr. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem behandelnden Arzt vom SPZ, einem Sanitätshaus und der Physiotherapeutin einen Therapiestuhl ausgewählt, damit sie gut positioniert sitzen kann und ihre Skoliose nicht noch schlimmer wird, wenn sie auf dem Sofa oder dem Tripp-Trapp-Stuhl "rumhängt". Sowohl unsere Privatkasse, also auch die Beihilfestelle sagen nun:"Ein Therapiestuhl zählt nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln, bzw. ist nicht im Tarifkatalog der Privatkasse enthalten."
Vielleicht könnt ihr uns ja ein paar Tipps geben. Bisher war es für uns noch nicht erforderlich, um Hilfsmittel zu kämpfen, so dass uns dafür einfach die Erfahrungen fehlen.

Viele Grüße aus Passau
von
Isolde und :engel_29: Marie Sophie (Okt.1999)
 
Hallo Isolde,

ich würde den Therapiestuhl als "orthopädische Stütze" deklarieren, dann muß die Kasse es übernehmen, sofern sie örthopädische Hilfsmittel im Katalog hat. Das hat schon mit einem Autositz geklappt, allerdings auch erst nach einer Klage (siehe RettLand 14). Falls das nicht klappt -> klagen. Ich kenn da einen guten Anwalt .... :D :mussweg:

Hoffentlich habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung !? Falls nicht, würde ich sofort eine abschliessen :dogrun: . Aber für den Therapiestuhl wäre das schon zu spät.

Im Vorfeld könnt Ihr aber schon den Stuhl kaufen und dann auf Erstattung klagen, d.h. Ihr müßt nicht warten, bis die KLage durch ist. Es kommt halt drauf, wie wichtig der Stuhl für Euch ist.

Viele Grüße
Ulli
:wink:
 
Therapiestuhl genehmigt

Hallo,
wir könnens gar nicht richtig glauben. :hop: Heute kam der Brief von unserer KK, dass sie die Kosten für den Therapiestuhl nun doch übernehmen. Wir haben noch ein ärztliches Gutachten vorgelegt und ansonsten mit dem Gang zum Rechtsanwalt gedroht.
Jetzt muss nur noch die Beihilfe ihren Segen dazu geben.

Viele Grüße von Isolde und :engel_29: Marie Sophie
 
Hallo Isolde,
gratuliere!
Es ist nicht unbedingt üblich, dass die Krankenkassen bei der ersten Versorgung schon auf einen Widerspruch reagieren; häufig muss man da erst (mindestens) mit einer Klage drohen, bis sich da was rührt :wut:
Bei Annikas erster Versorgung mit einem Buggy meinte unsere KK auch erst "das Kind war doch die ganze Zeit gesund, und wieso brauchen Sie das jetzt auf einmal". :ham:
Damals halfen glücklicherweise zwei Besuche (ich hatte "zufälligerweise" Annika dabei) bei der KK, damit etwaige Zweifel an der Behinderung ausgeräumt waren.
 
Luxuswunsch

Hallo,
wir haben das gleiche Problem wie Isolde und brauchen einen Therapiestuhl (Unterschied: gesetzlich versichert). Nun sagt der Kindergarten, dass er keinen zur Verfügung stellen kann, Ella aber einen braucht, um weiter am Geschehen teilnehmen zu können. Daraus folgt, wir brauchen zwei Stühle ?? Wie sieht denn da die Rechtslage aus ??? Hat jemand Erfahrung, ob dieser Luxus je genehmigt wurde ??? Gruß Bettina
 
Wir haben für Jenni eine Zweitausstattung mit einem fahrbaren Untersatz bekommen, nachdem die Schule mir eine Bestätigung geschrieben hat, dass dieser zur Integration von Jenni am Schulgeschehen unabdingbar ist. :Oberlehr:
Jenni ist Läuferin (braucht aber für längere Strecken, wenn sie müde ist, oder wenn ich sie mit in den Supermarkt nehme was mit 4 Rädern). Der tägliche Hin- und Hertransport des Rollis erwies sich als schwierig. Keine Platz im Zubringerfahrzeug. War eine Aktion geplant, brauchte ich das Teil in die Schule (ca. 4 km von zu Hause), aber spontane Aktivitäten waren zu der Zeit nicht möglich.
Nun hat sie einen Rolli mit anbaubarem Antrieb (wir wohnen ganz hoch oben) und einen Buggy. - Ich mußte damals (vor ca. 3 Jahren) zwar die KK auch 1 - 2 mal besuchen :flirt: , einige :Phone: und :computer_ , aber dann ging es.
 
Therapiestuhl

Wir haben für Svea ohnr Probleme von der TKK einen zweiten Stuhl bekommen, auf dem Rezept vom SPZ stand 2. Anforderung für den Kindergarten

Liebe Grüße

Sabine
 
beim bvkm habe ich was zum Thema Zweitversorgung gefunden:
http://www.bvkm.de/0-10/forum,beitrag__120.html

Ein Auszug daraus:
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen eine Zweitausstattung mit Hilfsmitteln nur dann (ausnahmsweise) finanzieren, wenn mit ihnen ein Grundbedürfnis befriedigt werden soll. Das wäre zum Beispiel beim Schulbesuch der Fall, so die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Ob zu diesen Grundbedürfnissen auch die gemeinsame Erziehung im Kindergarten gehört, ist meines Wissens nicht entschieden. Das gemeinsame Spielen mit Gleichaltrigen gehört dazu, deshalb ist ein Handbike für Kinder und Jugendliche als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren. Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder den Anspruch auf dem Klageweg vor dem Sozialgericht (und möglicherweise bis zur letzten Instanz, also vor dem Bundessozialgericht) durchzusetzen (was sehr zeitaufwändig und vor allem Nerven aufreibend sein dürfte), oder die begehrten Hilfsmittel beim Sozialhilfeträger beantragen und diesen gegen die Krankenkasse klagen lassen.
Viel Glück und gute Nerven :rolleyes:
 
Danke

Hallo, danke für Eure Antworten, ich denke die Teilnahme am Spiel mit anderen Kindern ist gerade in einer Kindergartengruppe ein nachvollziehbares Argument. Habe die SVE gebeten, was zu schreiben, das machen die netterweise auch. Ich bleibe am Ball. Gruß Bettina
 
Ablehnung von Zweitausstattung

Wir haben wie erwartet nur einen Therapiestuhl genehmigt bekommen: Begründung: Das Teil ist gut transportierbar und kann täglich zwischen Kindergarten und Zuhause mitgenommen werden. Denn das Kind kann ja nicht an zwei Orten gleichzeitig sein. Meint Ihr es lohnt sich ein Widerspruch ? Die Vorstellung morgens um sieben erst das Kind zum Bus zu tragen und dann den Therapiestuhl auf die Straße zu stellen finde ich zwar witzig (wäre einen Kurzfilm wert!), aber ehrlich gesagt auch zum heulen.
Noch eine Frage: wenn ich jetzt keinen Widerspruch schreibe, habe ich dann jemals noch ein Recht einen zweiten Antrag zu stellen oder ist damit die Sache perdu ? Gruß Bettina
 
Nerv

Mesch Bettina - das nervt ja mal wieder total:ham: :wut:

Wir lassen uns auch gerade einen Kostenvoranschlag für einen Therapiestuhl erstellen und ziehen dann im neuen Jahr in den Kampf...mir graut schon soooooo

Ich denke an dich und drücke dir die Daumen....


Liebe Grüße
Christiane
 
Hallo Bettina,:blume76:

ich habe jetzt mal beim Hilfsmittel-Kompetenzzentrum Kempten nachgefragt.
Es wird grundsätzlich nur die Einmalausstattung bezahlt, es sei denn, dass durch einen zweiten Therapiestuhl die Anschaffung eines anderen und teureren Hilfsmittels (z.B. Sitzschale mit Untergestell) vermieden werden kann.

Die Kassen gehen auch davon aus, dass in Behinderteneinrichtungen entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Was mit den integrativen Einrichtungen ist, konnte mir die Sachbearbeiterin auch nicht sagen.

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
Hallo Bettina,
wir haben zwei Therapiestühle, einen für zuhause und einen für den Kindegarten. Zugegebenermaße wurde uns der Kindergartenstuhl schon vor zwei Jahren zugesagt und da war manches noch nicht so schwer. Doch aus meiner persönlichen Erfahrung denke ich, daß es immer auf die Argumentation ankommt. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß ein persönliches Schreiben, in dem man seine Gründe für die Versorgung detailliert mitteilt, oft Wunder wirkt. So habe wir zur UK alles, auch den Zufallswürfler, was wir beantragt haben nach zwei Wochen genehmigt bekommen. Alle hatten vorher gesagt:"Das wird nie alles genehmigt...." Wurde es doch, juchu! Und wir brauchten auch alles und setzen es fleißig ein. ich möchte auf kein teil verzichten und bin doch froh, daß die Kosten nicht von mir zu tragen waren, da sich ja im Laufe von jahren so etliches summiert....
Bei uns ist es z.B. so, daß wir im 2.Stock ohne Aufzug wohnen und es der KK durchaus zu erklären war, daß ich nicht jeden Morgen und Nachmittag den 25 ? Kilo Stuhl die Treppe hoch und runter wuchten kann...... Allerdings haben wir dann doch einmal eine Zeit lang die Sitzeinheit immer hin und hergefahren, da die erst die im Kindergarten und dann die zuhause dem Größenwachstum angepaßt werden mußte. So war jeden morgen der Autositz umzusetzen udn festzugurten, der Rehabuggy einzuladen und die Sitzschale. Gottlob haben wir einen sehr hilfreichen und geduldigen Taxifahrer. Das ist ja auch nicht immer so: die ersten Taxifahrer von Luisa haben mich immer mit den Worten begrüßt:" Wir haben genau 3 Minuten Zeit....!!!!" Da wäre das also alles irgendwie nicht so gelaufen. Außerdem muß ja auch das Taxi den Kofferraum für soviel "Gepäck" haben. Wir sind gesetzlich versichert und alles setht und fällt mit dem Sachbearbeiter. Ich wollte Dir nur Mut machen, die Lage zuhause und so immer persönlich in einem Schreiben zum Kostenvoranschlag dazuzuschicken, denn die Sachbearbeiter wissen nichts von unserem Alltag. Es hilft Ihnen in Ihrer Entscheiung und kann sich nur positiv auswirken.
Viele Grüße von einer zweiten Bettina
 
Realität

Hallo,
Rosmarie Du schreibst von Einrichtungen, die die Hilfsmittel zur Verfügung stellen (davon gingen die Krankenkassen aus), gibt es die tatsächlich ?
Ella ist in einer SVE für geistig und mehrfach behinderte Kinder und da gibt es kleine alte Holzstühle aus dem 19. Jahrhundert, die mir in einem Antiquitätenladen gut gefallen könnten.
Habe den gestrigen Abend damit verbracht, einen Widerspruch zu formulieren, den mir dann des nachts mein Gatte schon im Vorfeld abgelehnt hat mit der Begründung: Unglaubwürdig und nicht logisch formuliert. (Deutschlehrer !!!)
Ich versuchs heute Abend nochmal, denn der Hin- und Hertransport ist einfach nicht machbar. Viele Grüße und vielen Dank schreibt Bettina
 
Der Widerspruch zählt auch mit Rechtschreibfehler.:whistling:

Vor dem Sozialgericht zählt nicht der Stil sondern, dass was du damit sagen wolltest. (Conni und ich sind auch immer anderer Meinung wie so ein Wiederspruch aufgebaut werden soll: Jeder hat eben seinen Stil)
 
Kurzfilm

:D :D :D da fällt mir noch ein, du könntest doch auch einen "Kurzfilm" drehen um deutlich zu machen wie das so funktioniert mit "Kind und Kegel" jeden morgen einen kleinen Umzug für den Kiga zu organisieren:happy09: und den dann bei deinem Einspruch mitschicken.

Sorry - aber meine Phantasie geht mit mir durch:whistling:

Wie du weißt haben wir ja auch so ein "Glück" bei unseren Anträgen...:ham: :ham: :ham:

Aber so lange wir den Humor nicht verlieren...

Ich denke an dich und wünsche dir eine himmlische Eingebung für weitere Einspruchsideen:engel_29:


Liebe Grüße

Christiane
 
Christiane schrieb:
:D :D :D da fällt mir noch ein, du könntest doch auch einen "Kurzfilm" drehen um deutlich zu machen wie das so funktioniert

auf den Gedanken bin ich auch schon gekommen, als unsere KK nachgefragt hat, ob Annika unbedingt den Handschutz braucht (sie beißt sich immer, wenn sie :motz1:), da sie vermutlich medikamentös und psychiatrisch noch nicht austherapiert sei!
 
Kurzfilm

Hallo,
bevor uns der EDV-Terminator noch in eine andere Rubrik abschiebt (Fernsehen: Bundesliga z.B.), zurück zur Sache: Die SVE hat von vielen Kindern berichtet, die eine doppelte Ausstattung bekommen haben. Sie haben mir freundlicherweise sogar einen Vorentwurf für den Widerspruch gegeben, der sich bisher bewährt hat. Darin enthalten ist die Tatsache, dass ein täglicher Transport nicht möglich ist. Also hab ich meine Version kombiniert mit dem Entwurf und heute geht er raus. Abwarten. Gruß Bettina

P.S. Lust auf einen Kurzfilmworkshop hätte ich trotzallem mal !!!
 
Hallo Bettina,

das Wichtigste ist (meiner Ansicht nach), dass Widerspruch eingelegt wird. Gerade bei den ersten Versorgungen für ein Kind (bzw. bei neuen Sachbearbeitern) werden häufig Ablehnungen geschrieben, die unbegründet sind.
Annika hat auch schon Doppelversorgungen bekommen (zuerst 2 Buggys und 2 Therapiestühle und später 2 Rollstühle). Der damalige Sachbearbeiter wollte zunächst auch ablehnen, aber nach einem kurzen :Phone: war die Sache geklärt: Transport nicht zumutbar und auch für die Hilfsmittel nicht "lebensverlängernd".
 
Therapiestuhl evtl gebraucht?

Hallo Bettina,

nicht verzagen..... :Heul_nich
Für den Kindergarten würde es doch auch ein gebrauchter Stuhl tun, der evtl. nur etwas aufgearbeitet werden müsste. Unser :engel_29: Vivien hat auch einen Gebrauchten, den wir eigentlich nur zum Ausprobieren da hatten. Da hat der gute Mann vom Sanitätshaus uns vorgeschlagen den aufpolieren zu lassen, da sonst die Chancen für Vivien einen Therapiestuhl zu bekommen sehr gering wären. Sie konnte zu der Zeit noch recht gut frei sitzen, brauchte aber nach vorne einen Halt und sie mag es überhaupt nicht, wenn sie (außer im Autositz, weil Autofahren ist :super: ) einen Gurt über dem Bauch hat.
Vielleicht hilft zusätzlich zu eurem Widerspruch auch ein wenig Entgegenkommen eurer Seite :liebe_133 .
Die Keller der Krankenkassen sind häufig voll mit gebrauchten und gut erhaltenen Therapiegegenständen! :ham: :ham: :ham:
 
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