Therapiestuhl abgelehnt

Gebrauchter Stuhl

Hallo Benjamin,
als gesetzlich Versicherte bekommen wir zunächst immer gebrauchte Hilfsmittel aus dem sogenannten Pool der Krankenkasse, soweit geeeignet. Aber auch dafür brauche ich eine "offizielle Genehmigung". D.h. bei Ablehnung geht gar nichts. Gruß Bettina
 
fritsch bettina schrieb:
Hallo Benjamin,
als gesetzlich Versicherte bekommen wir zunächst immer gebrauchte Hilfsmittel aus dem sogenannten Pool der Krankenkasse, soweit geeeignet.

Hallöchen,

auch wir sind gesetzlich pflichtversichert...
bis auf unseren Therapiestuhl haben wir bisher immer neue Geräte bekommen... :annienein

Gruß Benjamin
 
Tipp ?

Hallo Benjamin,
wie ist das bei Dir mit dem gebrauchten Therapiestuhl gelaufen, hat sich das vor Antragstellung ergeben???. Die KK will jetzt nämlich, dass ich meinen Widerspruch zurückziehe und vielleicht sollte ich ja Deinen Vorschlag einfach mal telefonisch unterbreiten, ob die nicht tatsächlich noch was altes im Keller haben. Ich dachte allerdings, erst brauche ich das grundsätzliche okay ???
Gruß Bettina
 
Wirtschaftlichkeit

Hallo Inge,
der Drohbrief kam Samstag. Das Argument: das Wirtschaftlichkeitsgebot der Kassen überwiegt gegenüber der Notwendigkeit einer Zweitausstattung. Mir geht jetzt die Puste aus. Die Aufforderung meinen Widerspruch zurück zu ziehen ist tatsächlich was neues, aber sie wirkt. Gruß Bettina
 
wer hat bestimmt, dass "das Wirtschaftlichkeitsgebot der Kassen überwiegt gegenüber der Notwendigkeit einer Zweitausstattung"?
Ganz ehrlich: diese Aufforderung wäre für mich ein Grund, jetzt erst recht weiterzumachen. Wenn die Krankenkasse sich ihrer Sache sicher wäre, dann würde sie Dich nicht auffordern, Deinen Widerspruch zurückzuziehen.
Hast Du Dich schon mit unserer Sozialkoordinatorin Frau Fick in Verbindung gesetzt? Das ist sicherlich empfehlenswert!
 
Hallo Bettina,

bloß nicht den Kopf einziehen. Erst mal :kaffeetri.
Also bei uns hat unser Berater des Sanitätshauses schon von vornherein den Vorschlag eines gebrauchten Stuhls gemacht, weil der Antrag so garantiert einfacher durchzubekommen wäre, da Vivien frei sitzen konnte, wir aber eine vernünftige Sitzhöhe für sie brauchten.
Die Krankenkasse hat mit Kusshand diesen Vorschlag aufgenommen....

Stark bleiben :daum3
Gruß Benjamin
 
Grundsatzurteil

Hallo,
habe gestern mit der KK telefoniert: Es ist egal, ob ich einen gebrauchten akzeptiere oder nicht, ohne Antragsbewilligung geht bei meiner Ortskk gar nichts. So und der Herr hat mir erklärt, dass es im Januar ein Grundsatzurteil gegeben hätte, dass keine Zweitausstattung mehr genehmigt werden darf, sondern der Behinderte verpflichtet ist, seine Hilfsmittel stets mit sich zu führen. Kennt jemand das Urteil ?? Ich rufe mal Frau Fick an, meinen Widerspruch erhalte ich aufrecht. Gruß Bettina
 
Hallo Bettina,
lass Dir doch von dem netten Sachbearbeiter das Urteil schicken... :whistling:
 
Zweitversorgung

Hallo,

hier findet Ihr die Hilfmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Ausschusses der Krankenkassen, nach dem sich alle Krankenkassen bei der Genehmigung von Hilfsmitteln richten müssen:Oberlehr: :

http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL-Hilfsmittel-2004-10-19.pdf

Auf Seite 6, Ziffer 21 steht etwas zur Mehrfachversorgung:

"Eine Mehrfachausstattung mit Hilfsmitteln kann nur dann verordnet werden, wenn dies aus hygienischen Gründen notwendig oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch den Versicherten zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Als Mehrfachausstattung sind funktionsgleiche Mittel anzusehen."

Das ist im vorliegenden Fall nicht so richtig befriedigend, aber vielleicht kann man mit der "besonderen Beanspruchung", die ja beim Hin- und Hertransport entstehen würde (wenn ein Transport überhaupt möglich ist).

Gruß aus dem verregneten Rheinland
 
fritsch bettina schrieb:
sondern der Behinderte verpflichtet ist, seine Hilfsmittel stets mit sich zu führen.
Dann schreib das deine Tochter ihren Therapiestuhl nicht mit nehmen kann. Wenn sie dies könnten, bräuchte sie wohl keinen Therapiestuhl !:wut:
 
Hallo Bettina!
Für die Zweitversorgung eines Therapiestuhles in der Schule genügte unserer gesetzl. KK ein Schreiben des Busunternehmen und eine telefonische Auskunft meinerseits, das ein transportieren des Therapiestuhles im Bus aus Platzgründen und aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich ist. Auf eine schritfl. Befürwortung der Schule konnte sogar verzichtet werden.
Hille:124:
 
Keine Aussicht auf Erfolg

Hallo,
habe gestern mit dem RA Kiefer telefoniert. Der sagt folgendes: Der Widerspruch kann keinen Erfolg haben, weil eine Zweitversorgung rechtmäßig nicht zusteht. Eher müsste noch die Einrichtung oder der Sozialhilfeträger einen Therapiestuhl stellen. Ich solle den Widerspruch dennoch aufrecht erhalten, da es KKs gibt, die aus Kulanz doch eine Zweitversorgung gewähren. So mach ich das dann auch. Nur zu Info ! Gruß Bettina
 
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