Lotta_Locke
Active Member
Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage an an die Tobii-Nutzerinnen:
Nachdem unsere Einrichtung nun endlich durch unsere Aufklärungsarbeit UK für sich entdeckt hat, wird Lottas Tobii schön eingesetzt.
Aber nicht, dass jetzt jemand glaubt, wir hätten jetzt ein Problem weniger:
Jetzt wird alle paar Tage daran herumgedoktert, wie der Tobii am Besten zu platzieren sei...
Eigentlich wäre es so einfach, denn er soll mit einem Gestänge am Therapiestuhl festgemacht werden. Der Tobii wäre dann genau vor Lotta in Kopfhöhe. Und das wäre auch schon das Problem: Lotta könne nicht mehr aktiv im Morgenkreis mitmachen, sie sieht nix und die Kinder sehen sie auch nicht. Dann wurde er links von ihr festgeschraubt - Augensteuerung ging nicht. Dann unten rechts, so dass Lotta nach unten und rechts gucken muss...ging auch nicht. Ich habe mich dann mal eingeschaltet und habe gesagt, dass Lotta nicht umsonst ne Kopfanstützung am Therapiestuhl hat - sie hat nämlich eine ganz schlechte Kopfkontrolle und kann nicht frei nach unten rechts gucken und dann noch den Tobii ansteuern. Ihre arme HWS - das ist ja schon grob fahrlässig.
So, die neueste Idee ist jetzt, dass der Tobii auf dem Schreibtisch steht. Damit er auch senkrecht steht, werden von hinten Bücher als Keile druntergeschoben. Immer wenn Lotta was aussuchen soll, wird sie dann zum Schreibtisch gedreht. Jetzt funktioniert zwar die Augensteuerung super, aber ich habe Sorge, dass das versicherungstechnisch eine echt wackelige Nummer ist - im wahrsten Sinne des Wortes...
Zu Hause haben wir einen Tischständer.
Wie ist denn bei euren Mädels der Tobii in der Schule/Kindergarten installiert?
Und wie ist das versicherungstechnisch in der Einrichtung? Muss der Tobii am Stuhl sein oder darf er frei im Raum stehen? Und wieso ist das übehaupt alles schon wieder ein Problem...?
ich hab mal eine Frage an an die Tobii-Nutzerinnen:
Nachdem unsere Einrichtung nun endlich durch unsere Aufklärungsarbeit UK für sich entdeckt hat, wird Lottas Tobii schön eingesetzt.
Aber nicht, dass jetzt jemand glaubt, wir hätten jetzt ein Problem weniger:
Jetzt wird alle paar Tage daran herumgedoktert, wie der Tobii am Besten zu platzieren sei...
Eigentlich wäre es so einfach, denn er soll mit einem Gestänge am Therapiestuhl festgemacht werden. Der Tobii wäre dann genau vor Lotta in Kopfhöhe. Und das wäre auch schon das Problem: Lotta könne nicht mehr aktiv im Morgenkreis mitmachen, sie sieht nix und die Kinder sehen sie auch nicht. Dann wurde er links von ihr festgeschraubt - Augensteuerung ging nicht. Dann unten rechts, so dass Lotta nach unten und rechts gucken muss...ging auch nicht. Ich habe mich dann mal eingeschaltet und habe gesagt, dass Lotta nicht umsonst ne Kopfanstützung am Therapiestuhl hat - sie hat nämlich eine ganz schlechte Kopfkontrolle und kann nicht frei nach unten rechts gucken und dann noch den Tobii ansteuern. Ihre arme HWS - das ist ja schon grob fahrlässig.
So, die neueste Idee ist jetzt, dass der Tobii auf dem Schreibtisch steht. Damit er auch senkrecht steht, werden von hinten Bücher als Keile druntergeschoben. Immer wenn Lotta was aussuchen soll, wird sie dann zum Schreibtisch gedreht. Jetzt funktioniert zwar die Augensteuerung super, aber ich habe Sorge, dass das versicherungstechnisch eine echt wackelige Nummer ist - im wahrsten Sinne des Wortes...
Zu Hause haben wir einen Tischständer.
Wie ist denn bei euren Mädels der Tobii in der Schule/Kindergarten installiert?
Und wie ist das versicherungstechnisch in der Einrichtung? Muss der Tobii am Stuhl sein oder darf er frei im Raum stehen? Und wieso ist das übehaupt alles schon wieder ein Problem...?