Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

udieckmann

Administrator
Teammitglied
Hallo,

ich hatte heute kurzfristig damit zu tun (siehe [POST=4122]hier[/POST]).

Vielleicht ist der Link ja auch für andere privat Versicherte interessant.

Versicherungsvertragsgesetz

Für mich war §178m interessant, der die Auskunftspflicht der Versicher gegenüber dem Versicherten regelt.

Kann mir jemand erklären, wann das SGB greift und wann VVG ?

Viele Grüße
Ulli
:wink:
 
Hallo Ulli,
leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten. Wenn Du die Antwort hast, dann teil Sie uns doch mit, fände ich nämlich auch interessant zu wissen, ob das SGB durch ein anderes Gesetz ausgehebelt werden kann. Wenn kein Telefonat mehr bei der privaten KK zum Erfolg führt und man sich ungerecht behandelt fühlt,kann man sich an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen wenden. Das ist quasi eine übergeordnete Schlichtungsstelle zwischen Privatversicherungen und Versicherten. Weitere Infos dazu gibt es unter www.bafin.de. Mir hatten Sie einmal schon dadurch geholfen, daß meine Nachfrage als Kopie an die Versicherung weitergeleitet wurde und sie so über die "Klage" Notiz erhielten. Daraufhin flutschte es bei der KK auf einmal :whistling: .
Viele Grüße von Bettina :124:
 
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