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Politikerinnen und Politiker sollen sich für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzen. Dies fordert der Lebenshilfe-Landesverband Bayern anlässlich der Landtags- und Bezirkstagswahlen in Bayern am 28. September 2008.
Vor allem von der Politik müsse das Bewusstsein für die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft gefördert, Barrieren abgebaut und notwendige Unterstützung gewährt werden. Nun hat der Lebenshilfe-Landesverband konkrete Behindertenpolitische Forderungen an die Politik gestellt.
Die Forderungskataloge gibt es hier:
Behindertenpolitische Forderungen zur 16. Legislaturperiode (2008-2013) an Landtag und Staatsregierung
und hier:
Behindertenpolitische Forderungen anlässlich der Bezirkstagswahlen am 28. September 2008
Förderstätten für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung
Gemäß einem auf Landesebene zwischen dem Sozialministerium, den Bezirken und den Einrichtungsträgern abgestimmten Konzept sollen behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht, nicht mehr oder noch nicht erfüllen, in Förderstätten/ Fördergruppen betreut und gefördert werden. Jedem erwachsenen Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit gegeben werden, den Werktag - neben seinem privaten Lebensumfeld in der Familie oder Wohngruppe - in einem zweiten Lebensraum zu verbringen. Für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung bietet die Förderstätte diesen zweiten Lebensraum an.
Diese Umsetzung des zweiten Lebensraums für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung in der Förderstätte erfolgt in Bayern in allen Bezirken bis auf den Bezirk Unterfranken. Sobald hier der Umzug von der Familie in die Wohnstätte erfolgt, bewilligt der Bezirk Unterfranken nur noch eine Tagesstruktur im Wohnheim.
Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern fordert die Umsetzung des zweiten Lebensraums für Menschen mit schwerer und Mehrfachbehinderung in der Förderstätte in allen Bezirken. Der Bezirk Unterfranken wird aufgefordert, allen Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung den Besuch der Förderstätte zu ermöglichen.
Quelle: Lebenshilfe-Landesverband Bayern