16jährige Rettdame wird zur Wahl gerufen

Gisela L.

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Hallo Ihr Lieben,

in dieser Woche war an einem Tag mein Briefkasten voller Briefe, der Grund:
3 waren Wahlbenachrichtigungen:
- für mich
- für Rosa
- FÜR LINDA

Tja, da war ich erst mal sprach- und ratlos - wie gehen wir damit um?

Hintergrund: in Berlin dürfen schon Jugendliche ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen teilnehmen.

Wie macht Ihr es denn, Ihr Eltern von den bereits erwachsenen Rettfrauen?
- Ignoniert Ihr die Wahlbenachrichtigung?
- Geht vielleicht die eine oder andere wählen und wie sieht das praktisch aus?

Ich freue mich auf Eure Gedanken und Anregungen...
Mal sehen, was Lindi am nächsten Samstag sagt, wenn Sie aus dem Ferienlager kommt und ich Ihr den Brief zeige. Warscheinlich gar nichts, weil sie wohl nicht weiß, was Wahlen überhaupt sind, denn darüber haben wir mit ihr noch nicht gesprochen.

Seid lieb gegrüßt
 
Hallo Gisela, :124:

bei den Bundestagswahlen hat Christina Briefwahl gemacht. So ist es wohl am einfachsten.
Nachdem sie Politik nun gar nicht interessiert, haben wir für sie das Kreuzchen bei der Partei gemacht, bei der wir denken, dass sie dort noch am besten vertreten wird (das herauszufinden, ist auch für politisch interessiertere Menschen unmöglich :happy09: :happy09: ).
Geht es mit Briefwahl aus zeitlichen Gründen nicht mehr, kannst Du sie mit zum Wahllokal nehmen und als Begleitperson Hilfestellung geben. Da dürfte es wohl kaum Probleme geben.
Wahlberechtigt ist sie ja trotz ihrer Behinderung.

Liebe Grüsse nach Berlin
Rosmarie :blume76:
 
Gisela L. schrieb:
Warscheinlich gar nichts, weil sie wohl nicht weiß, was Wahlen überhaupt sind, denn darüber haben wir mit ihr noch nicht gesprochen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich bin immer wieder überrascht wieviel unsere Mädchen verstehen.

Allerdings sollte man den Rett-Kindern die Bewerber an ihren Wahlkampfständen zu besuchen. Ich denke dann merkt mann recht schnell wenn sie wählen würden. Rett-Mädchen haben ein recht gutes Gespür für Menschen.

Ausserdem kann man als Eltern die Bewerber zu konkreten Dinge befragen.

Mann kann die Fragen auch auf Bigmacks vorher aufsprechen und unser Mädchen diese vortragen lassen. (Damit werden die Bewerber bei der nächsten Entscheidung, ob UK sinnvoll ist oder nicht, beeinflusst. (So ist Lobbyarbeit für Gruppen ohne Geld)).


Ich hätte als Parteimitglied kein Problem wenn sich Jana für einen Bewerber der anderen Partei entscheidet diesen für sie auch zu wählen !
 
Ob ich das meinem Mann wirklich glauben soll????? :z01:

Ähm, na ja wir werden ja sehen, wenn Jana dann wahlberechtigt ist und an welche Stände sie so hinsteuert.....

Liebe Grüße
conni
 
Grüße Euch,

weil mich das auch schon beschäftigt hat vor der letzten Bundestagswahl - da war die Grazie grade volljährig geworden - bin ich dem ein bisschen nachgegangen. Letztlich bin ich nicht mit ihr zur Wahl, weils für die Wahlvorbereitung zeitlich nimmer gereicht hat.

Zum Wahlrecht fand ich dies:

Ausschlussgrund Betreuerbestellung

Der Ausschlussgrund Betreuerbestellung betrifft nur Personen, bei denen eine (endgültige, jedoch keine vorläufige) Betreuung mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ angeordnet ist. Nicht angeordnet sein müssen die Post- und Telefonkontrolle nach § 1896 Abs. 4 BGB sowie der Aufgabenkreis Sterilisation nach § 1905 BGB.

Vor dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1. Januar 1992 hatten Personen, die unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, kein Wahlrecht. Dieser diskriminierende Zustand sollte durch das Betreuungsgesetz aufgehoben werden. Grundsätzlich sollte es gar kein Wahlverbot geben, aber im Rechtsausschuss des Bundestags wandten die Verfassungsrechtler ein, damit würde die Ernsthaftigkeit des Wahlrechtes gefährdet. Man einigte sich auf folgende Formel:

Betreuung (und Einwilligungsvorbehalt) berühren grundsätzlich das Wahlrecht nicht. Ist aber für einen Menschen eine Betreuung ausdrücklich „für alle Angelegenheiten“ angeordnet, entfällt das Wahlrecht. Da Menschen, denen für alle Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wird, nach diesen Vorstellungen ohnehin wahrscheinlich vollkommen desorientiert, hilflos und ohnehin nicht in der Lage seien, an einer Wahlhandlung teilzunehmen, wurde dies allgemein akzeptiert. „Für alle Angelegenheiten“ bedeutet hierbei, dass diese Formel in der Betreuungsanordnung stehen muss; eine faktische Betreuung für alle Angelegenheiten, also die üblichen Standardaufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, beinhalten kein Wahlverbot.

Die Übergangsbestimmungen (Artikel 9 § 7 BtG) für die sog. Altfälle, also die Menschen, die am 31.Dezember 1991 unter Vormundschaft/Pflegschaft standen, die am 1.Januar 1992 automatisch in Betreuungen übergingen, sahen allerdings vor, dass automatisch allerdings nur das Wahlverbot der zuvor unter Gebrechlichkeitspflegschaft stehenden Menschen aus dem Wahlregister gestrichen wurde (ca. 180.000 Personen), nicht das der bisher unter Vormundschaft (ca. 65.000 Personen).

Bei den Letztgenannten, die aufgrund der Übergangsbestimmungen einer Betreuer „für alle Angelegenheiten“ bekamen, sollte erst im Rahmen der Überprüfungsfrist für die Altfälle ggf. der Umfang der Betreuung eingeschränkt und damit das Wahlverbot aus dem Wählerregister gestrichen werden. Die Überprüfungsfrist betrug 5 Jahre (also bis zum 31.12.1996) für Menschen, die länger als 10 Jahren unter Vormundschaft standen (also die Vormundschaft vor dem 1.1.1982 angeordnet worden war) und 10 Jahre (also bis zum 31.12.2001) für Menschen, die weniger als 10 Jahre unter Vormundschaft standen (also die Vormundschaft nach dem 1.1.1982 angeordnet worden war).


Quelle: Wikipedia


Entscheidend ist also, was im Betreuungsverfahren vom Vormundschaftsgericht festgelegt wird und somit dann auch im Betreuerausweis steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Judith schrieb:
Da Menschen, denen für alle Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wird, nach diesen Vorstellungen ohnehin wahrscheinlich vollkommen desorientiert, hilflos und ohnehin nicht in der Lage seien, an einer Wahlhandlung teilzunehmen

Das gilt für unsere Mädels aber nicht. Die haben sehr wohl einen Willen, wie wir wissen. Nur weil sie nicht Schreiben und Sprechen können darf man sie nicht vom Wählen ausschliessen. Man muss ihnen das aber für ihre Art ensprechend erklären und wählen lassen.
 
Hallo Mikel,

ich glaube nicht, dass dies Argument ausreicht, sich über eine gesetzliche Regelung :Oberlehr: hinwegzusetzen.

Eure Tochter ist doch gerade erwachsen geworden, und Ihr seid doch sicher inzwischen vom Vormundschaftsgericht als Betreuer "für alle Angelegenheiten" eingesetzt worden, oder? Wenn das nicht so wäre, hättet Ihr sicher sehr viele Probleme in der alltäglichen (rechtlichen) Vertretung Eurer Tochter.

Gruß
Norbert
 
Norbert schrieb:
Hallo Mikel,

ich glaube nicht, dass dies Argument ausreicht, sich über eine gesetzliche Regelung :Oberlehr: hinwegzusetzen.
Norbert ich will mich nicht über Gesetze hinwegsetzen. Sondern ich würde der
Betreuungsanordnung für alle Angelegenheiten in dem Punkt wiedersprechen.
 
moin moin,

unsere tochter ronja wurde dieses jahr 18. meine frau gisela und ich wurden zu betreuern bestellt. da wir die betreuung für "alle Angelegenheiten" haben, wurde uns beim gespräch mit der vormundschaftsrichterin mitgeteilt, dass in diesem fall das wahlrecht entfällt, da ronja es nicht selbstbestimmt allein ausüben kann. wir waren damit einverstanden.

auch als betreuer meiner - inzwischen verstorbenen - mutter war es schwierig sie zum ausüben des wahlrechts zu bewegen. sie war dement... ich habe dann die briefwahlunterlagen angefordert und nach befragen ausgefüllt...
 
:124:

der springende Punkt dürfte wohl sein, dass Linda eben erst 16 ist und somit noch kein Betreuungsantrag gestellt ist, also das Wahlamt gar nicht wissen kann, dass Linda ein Rett:engel_29: ist.

Ich selbst bin ja auch ein Verfechter der Ansicht, dass man viele Fehler machen darf, nur den einen nicht: Ein Rett-Mädchen zu UNTERSCHÄTZEN

Ob ich allerdings den Willen meiner Süßen soweit interpretieren kann, einen Wahlzettel auszufüllen :confused: (wie oft weiß ich nicht mal, ob sie jetzt Hunger oder Durst hat, müde ist oder sich einfach nur langweilt, was Ernstes hinter dem Geknatsche steckt, oder sie doch nur ein Böckchen hat :motz1: ...) - In der Politik gibts eben nicht nur rechts und links ...

Zudem (und nun das Spässle), würden Micha und ich Jennis Willen wahrscheinlich auch ganz unterschiedlich interpretieren, da wir in politischen Dingen auf Konfrontationskurs sind :Kratzkopf
 
Hallo Gabi,

na stelle Dir mal vor, Christina wählt unseren bayerischen Problembären und ich muß dann ein entsprechendes Kreuzchen machen :motz1: . Da wäre wohl die erste politische Auseinandersetzung zwischen uns fällig.
Solange sie die Wahlunterlagen bekommt, werde ich trotzdem für sie wählen.
Im übrigen kenne ich eine Rettfrau, die genau kundtut, was sie nun wählen will (durch gestützte Kommunikation).

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
rosmarie schrieb:
Hallo Gabi,

na stelle Dir mal vor, Christina wählt unseren bayerischen Problembären und ich muß dann ein entsprechendes Kreuzchen machen :motz1: .
Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:

Au weia, Jenni würde vielleicht den Saar-Napoleon ganz suppi finden :wut: :ham:
 
Hallo zusammen,
auch wenn ich Annika viel zutraue (sehr viel sogar :rolleyes:), beim Wählen der richtigen Partei (oder des geringsten Übels) ist sie meines Erachtens dann doch überfordert. Schließlich haben damit auch noch Ü-30-Menschen ihre liebe Müh und Not...
Und wie Judith schon aus dem Gesetzestext zitiert hat, ist Annika auch vom Wahlrecht ausgeschlossen.
 
Hallo Inge,

bekommst Du auch keine Wahlunterlagen für Annika?
Wir und auch einige andere Rettfrauen nämlich schon.

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
Hallo Rosmarie,
Annika hatte die Wahlunterlagen bekommen, aber nachdem sie kein Wahlrecht hat, habe ich darauf bestanden, dass sie auch aus der Liste genommen wird. Zuerst einmal, damit keine andere Person die Wahlbenachrichtigung missbraucht; und zweitens, da (meines Wissens nach) die einzelnen Parteien für jeden wahlberichtigten Bürger Geld erhalten - und das müsste Beides dann doch nicht sein :Knutsch
(die erste und einzige Wahlbenachrichtigung hatte ich deshalb dick mit Filzstift durchgestrichen)
 
Inge schrieb:
und zweitens, da (meines Wissens nach) die einzelnen Parteien für jeden wahlberichtigten Bürger Geld erhalten - und das müsste Beides dann doch nicht sein :Knutsch
(die erste und einzige Wahlbenachrichtigung hatte ich deshalb dick mit Filzstift durchgestrichen)

Aber Inge! :happy09: :happy09: :happy09:
 
Defacto ist meine Tochter wahlberechtigt - da steht nämlich im Betreuerausweis nicht für "Alle Angelegenheiten", sondern einzelne Bereiche sind aufgelistet (könnt durchaus sein, dass das "Alle" sind - das muss ich aber erst noch nachprüfen).

Man sagt mir ja eine gewisse Bodenhaftung nach - vermutlich nicht ohne Grund. Mir gehts wie Dir Inge - ich traue ihr sehr viel zu, halte sie für sehr intelligent und weise. Und nicht nur ich, weil mich da mein Mutterstolz treibt, das gibts schon auch sehr objektiv verbrieft von Bekannten, Freunden, Familie.

Und dennoch: es gibt im ganz normalen Alltag halt auch Interpretations-Fehlgriffe - Unterstützte hin, Augen her. Ich kann ihr erklären, worum es den Parteien geht, wer die Leut sind, die dafür ihre Köpfe herhalten - ich kann sie dabei beobachten, wie sie darauf reagiert. Aber 100 Pro sicher? Nein, das würde ich mir weder zutrauen, noch anmaßen. Ich könnte allerdings für sie so entscheiden, was ICH meine, was das Beste für sie sein könnte - mit Blick auf die Zukunft. Vorausgesetzt, es würden die Wahlversprechen eingehalten und keine sonstigen Eventualitäten quertreiben. Und das wiederum darf ich nicht - ich muss als Betreuerin von ihr bei einer Wahl schon das ankreuzen, was meine Tochter will. Und nicht das, was ich meine, das sie wollen würde, wenn sie könnte, wie sie wollte.
 
Judith schrieb:
Und dennoch: es gibt im ganz normalen Alltag halt auch Interpretations-Fehlgriffe - Unterstützte hin, Augen her. Ich kann ihr erklären, worum es den Parteien geht, wer die Leut sind, die dafür ihre Köpfe herhalten - ich kann sie dabei beobachten, wie sie darauf reagiert. Aber 100 Pro sicher? Nein, das würde ich mir weder zutrauen, noch anmaßen. Ich könnte allerdings für sie so entscheiden, was ICH meine, was das Beste für sie sein könnte - mit Blick auf die Zukunft. Vorausgesetzt, es würden die Wahlversprechen eingehalten und keine sonstigen Eventualitäten quertreiben. Und das wiederum darf ich nicht - ich muss als Betreuerin von ihr bei einer Wahl schon das ankreuzen, was meine Tochter will. Und nicht das, was ich meine, das sie wollen würde, wenn sie könnte, wie sie wollte.

E b e n

:respekt: vor unseren Töchtern, aber alles können wir ihnen nicht erklären. Politik sind derart verwirrende Umstände, ich möchte nicht gern wissen, wer von uns alles ein Kreuz macht, ohne genau zu wissen, was danach kommt.

Zudem ist mein Leitspruch: wenn Du Deine Stimme abgegeben hast, hast Du vier Jahre den Mund zu halten (oder auch nicht ..:happy09: )
 
xxxxxxxxx schrieb:
Zudem ist mein Leitspruch: wenn Du Deine Stimme abgegeben hast, hast Du vier Jahre den Mund zu halten (oder auch nicht ..:happy09: )

DAS nehm ich jetzt aber persönlich :D
 
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