Dauer der Beantragungen in D - Verbesserung der Rechte

RomanaM

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Wichtige Info wurde soeben in einer FB-Gruppe gepostet

Hilfsmittel-Anträge sind nach drei, im Ausnahmefall nach fünf Wochen zu genehmigen Mit der Veröffentlichung am 20. Februar im Bundesgesetzblatt ist einen Tag später am 21. Februar das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) in Kraft getreten.

Besonders wichtig für Hilfsmittel-Leistungserbringer ist der neue § 13 Abs. 3a SGB V. Danach sind die Krankenkassen verpflichtet, Leistungsanträge innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Ist ein Gutachten etwa durch den Medizinischen Dienst notwendig, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Ein Gutachten muss unverzüglich nach Antragstellung eingeholt und der Antragsteller
darüber informiert werden. Der Medizinische Dienst selbst hat drei Wochen Zeit für sein Gutachten. Falls die Einhaltung dieser Fristen nicht möglich ist, muss die Krankenkasse dies plausibel erläutern. Verstreicht die Frist ohne diese Erläuterung, gilt der Leistungsantrag als genehmigt. Beschafft sich der Leistungsberechtigte
die Leistung selbst, dann ist die Kasse zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet. Anm. d. Red.: In diesem Fall ist also das Sachleistungsprinzip ausgehebelt. Auch die sonst üblichen Genehmigungen und Kostenvoranschläge dürften wohl entfallen. Nicht anders ist das Gesetz zu interpretieren.
Weiter regelt das Gesetz die Verankerung des Behandlungsvertrags im BGB, eine Verpflichtung zur Patienten-Information über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und die kommenden Kosten
sowie über Behandlungsfehler. Verankert sind auch Dokumentationspflichten, das Patientenrecht auf Akten-Einsicht, mehr Transparenz in Haftungsfällen,
Pflichten der Leistungserbringer innerhalb einer Fehlervermeidungskultur
sowie Rechte der Versicherten gegenüber ihrer Kasse. Das Gesetz ist unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...Bl_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile File im Internet abrufbar. Eine informative Kurzdarstellung der neuen Regelungen hat auch Berater Thomas Bade im Internet unter www.thomas-bade.de zusammengestellt.

Quelle mtd: 10/2013
 
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