Persönliches Budget

MartinaHindricks

New Member
Hallo Ihr Lieben,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder im Forum. Meine Tochter Gesa (:engel_18:), inzwischen 20 Jahre, hat die Schule verlassen und lebt seit einem Jahr in der Wohnstätte. Das gefällt Ihr sehr gut, weil es in unserer Familie sehr ruhig geworden ist. Die Geschwister gehen im großen und ganzen ihre eigene Wege.
Wir leben, wie viele von Euch vielleicht noch wissen, in Leipzig. Uns geht es inzwischen hier sehr gut.
Nach der Schule ist die vorgesehene Förderung für unsere behinderten Menschen jedoch sehr dürftig.
Für Menschen in den Wohnstätten ist beispielsweise vorgesehen, dass es lediglich sogenannte "tagesstrukturierende Maßnahmen" in der Einrichtung gibt, was nicht anderes heißt, dass sie den ganzen Tag in der Wohnstätte bleiben und lernen, wann morgens, mittags und abends ist.(Ist vielleicht ein bißchen übertrieben.)
Das jedoch weiß Gesa sicher seit ihrem 3. Lebensjahr.
Ich habe also die Idee das persönliche Budget zu beantragen, um die Leistungen für Gesa selbst einkaufen zu können, und ihr ein möglichst optimales Lebensumfeld zu schaffen. Da stelle ich mir Assistenz in der Weiterführung der Uk, Begleitung bei der Reittherapie, Hilfe beim Aufsuchen ihrer Freizeitgruppe, Hilfe bei Urlaubsfahrten e.t.c.vor.
Ich weiß, das sind hohe Ziele und sicher so nicht erreichbar, aber vielleicht in Teil davon.
Und nun meine Frage an Euch: Wer hat schon das eigene Budget beantragt und Erfahrungen damit ? Wo sind die Fallen in die man treten kann ?:confused:

Liebe Grüße

Martina und Gesa
 
Hallo Martina,

zum PB kann ich Dir leider (noch) nichts sagen, aber zum Kampf gegen das "Wohnen mit Tagesstruktur" könnte ich inzwischen ein Buch schreiben. Im Brennpunkt, der allerdings nur für Mitglieder zugänglich ist, steht die ganze Geschichte.
Über den folgenden Link kannst Du einen Teil der Zeitungsartikel zu diesem Thema finden: Main-Echo.

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Ein Problem sehe ich in Eurem Fall vor allem darin, dass die "tagesstrukturierenden Maßnahmen" nach Angaben des Kostenträger alle Bedürfnisse des Heimbewohners abdecken sollen und somit einen weiteren Bedarf nicht anerkennen wird.

Es gibt aber zumindest ein Gerichtsurteil zu Gruppenreisen:

Gruppenreise eines schwerbehinderten Pflegebedürftigen: Sozialamt muss Kosten übernehmen
Kann die Reise eines schwer behinderten Menschen eine Förderung der Kompetenz zum Leben in der Gemeinschaft sein? Das Verwaltungsgericht Potsdam sagt Ja dazu und verurteilt das Sozialamt, die Kosten für die Reise zu übernehmen.

Das Gericht meint: Ist ein Mensch mit Behinderung nicht werkstattfähig und wird er in einem Wohnheim betreut, dann ist die Teilnahme an einer Gruppenreise eine Maßnahme der Eingliederungshilfe. Damit wird die Integration in die Gruppe gestärkt und - durch die Erfahrung neuer Situationen - die soziale Kompetenz gefördert.

Der Einrichtungsträger kann sich nicht auf kostengünstigere Maßnahmen berufen - insbesondere auch nicht auf Ausflüge in die nähere Umgebung. Fahrten zum Großeinkauf und Wochenendbesuche bei der Mutter können ebenfalls kein vollwertiger Ersatz sein.

Das Sozialamt muss also nach § 58 Nr. 1 SGB IX die Kosten für diese Eingliederungshilfe übernehmen!

Referenz: Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 28.3.2008, Az. 11 K 2698/04.


Quelle: klick


Recht: Eingliederungshilfe - Sozialamt zahlt Gruppenreise
Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 28.3.2008, Az.: 11 K 2698/04

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten einer Gruppenfahrt übernehmen muss. Nach der Entscheidung des Gerichtes ist für den nicht werkstattfähigen behinderten Menschen die Teilnahme an einer Gruppenreise eine Maßnahme der Eingliederungshilfe, weil dadurch die Integration in die Gruppe gestärkt und die soziale Kompetenz gefördert wird.

Der Sozialhilfeträger kann sich nicht darauf berufen, dass es kostengünstigere Maßnahmen gibt, die die Sozialkompetenzen des Bewohners fördern könnten. Insbesondere können Ausflüge der Einrichtung in die nähere Umgebung, Fahrten zum Großeinkauf und Wochenendbesuche bei der Mutter den durch eine Gruppenreise vermittelten Außenkontakt nicht ersetzen. Der Sozialhilfeträger muss daher die Kosten für die benötige Ablenkung und Unterbrechung vom Alltag im Heim übernehmen, die es dem Heimbewohner ermöglicht, ausgeglichen und zufrieden in der Wohngruppe leben zu können.


Quelle: klick
 
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