Isolde(Passau)
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Hallo, zusammen,
im Moment nehmen die Probleme bei uns einfach kein Ende. Nach der Verschlechterung von Maries Skoliose und der großen Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem halben Jahr ein Korsett bekommt, stehen wir jetzt auch noch ohne Schulbegleitung da. Maries Schulbegleiterin ist in der 7. Woche schwanger und ihr wurde ein sofortiges Beschäftigungsverbot auferlegt als Schutz für das Ungeborene. Diese Regelung ist ziemlich neu und gilt für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen. Sie tritt in Kraft, wenn bei der Gefährdungsüberprüfung nur in einem Punkt eine mögliche Gefahr für das Ungeborene besteht. Ín unserem Fall geht die Gefahr nicht von Marie aus, sondern von anderen Schülern der Schule, die Maries Schulbegleiterin in den Bauch schlagen könnten. Das Schlimme ist, dass die zwei ein wirklich tolles Team waren und die ganze UK-Förderung in der Schule letztlich von unserer engagierten Schulbegleiterin getragen wurde. Ich könnte im Moment nur noch heulen. Außerdem ist Katharina über den FED auch zu uns nach Hause gekommen. Das darf sie auch nicht mehr. Ihr Arbeitgeber - der Bezirk Niederbayern - muss sie weiter bezahlen und macht im Moment Probleme, eine weitere Kraft zu zahlen. Außerdem wie soll man jetzt mitten im laufenden Schuljahr eine geeignete Kraft finden? Dazu kommt, dass auch noch die Tagesstättenerzieherin in Maries Klasse ein Baby erwartet und auch aufhören muss zu arbeiten. Es fehlen in der Klasse also gleich zwei kompetente Leute. Mir graut schon vor nächstem Mittwoch, wenn Katharina zum letzten Mal da ist. Wie wird Marie das alles verkraften, wo sie doch so sehr an ihr hängt? Hoffentlich findet sich schnell Ersatz!
Grüße von
Isolde
im Moment nehmen die Probleme bei uns einfach kein Ende. Nach der Verschlechterung von Maries Skoliose und der großen Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem halben Jahr ein Korsett bekommt, stehen wir jetzt auch noch ohne Schulbegleitung da. Maries Schulbegleiterin ist in der 7. Woche schwanger und ihr wurde ein sofortiges Beschäftigungsverbot auferlegt als Schutz für das Ungeborene. Diese Regelung ist ziemlich neu und gilt für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen. Sie tritt in Kraft, wenn bei der Gefährdungsüberprüfung nur in einem Punkt eine mögliche Gefahr für das Ungeborene besteht. Ín unserem Fall geht die Gefahr nicht von Marie aus, sondern von anderen Schülern der Schule, die Maries Schulbegleiterin in den Bauch schlagen könnten. Das Schlimme ist, dass die zwei ein wirklich tolles Team waren und die ganze UK-Förderung in der Schule letztlich von unserer engagierten Schulbegleiterin getragen wurde. Ich könnte im Moment nur noch heulen. Außerdem ist Katharina über den FED auch zu uns nach Hause gekommen. Das darf sie auch nicht mehr. Ihr Arbeitgeber - der Bezirk Niederbayern - muss sie weiter bezahlen und macht im Moment Probleme, eine weitere Kraft zu zahlen. Außerdem wie soll man jetzt mitten im laufenden Schuljahr eine geeignete Kraft finden? Dazu kommt, dass auch noch die Tagesstättenerzieherin in Maries Klasse ein Baby erwartet und auch aufhören muss zu arbeiten. Es fehlen in der Klasse also gleich zwei kompetente Leute. Mir graut schon vor nächstem Mittwoch, wenn Katharina zum letzten Mal da ist. Wie wird Marie das alles verkraften, wo sie doch so sehr an ihr hängt? Hoffentlich findet sich schnell Ersatz!
Grüße von
Isolde