Hallo zusammen,
meine Tochter Miriam wurde in diesem Sommer in einer Förderschule mit Schwerpunkt geistige und körperliche Entwicklung eingeschult.
Wir überlegen nun eine Integrationshelferin zu engagieren.
Hintergrund:
Die Schule berichtet über das Mitteilungsbuch (Miriam kann sich nicht äußern), regelmäßig über eine ausreichene Versorgung und gute Verdauung.
Wir beobachten aber Verdauungsprobleme (die es im Kindergarten nicht gab) und den Rücklauf von gut gefüllten Trinkflaschen.
Die Integrationhelferin - wir haben eine Krankenschwester gefunden, die bereit wäre, Miriam ca. 4 Stunden am Tag in der Schule zu unterstützen - soll insbesondere die ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und die Bewegung untertützen. Wir erwarten dann eine Verbesserung der Verdauungsprobleme.
Wir möchten nun vermeiden, dass wir durch unglückliche Formulierungen / Begründungen das Antragsverfahren verkomplizieren.
Deshalb sind wir an Hinweisen zum Vorgehen, was wir zu beachten haben, was wir nicht schreiben sollten, wie wir es nicht formulieren sollten usw. interesssiert.
Dabei beschäftigen uns zu Beispiel folgende Fragen:
1. Es geht um einen Integrationshelfer für ein Mädchen, welches bereits eine Förderschule - Schwerpunkt geistige und körpfliche Entwicklung - besucht. Es geht also nicht um einen Integrationshelfer für eine "normale" Schule. Kann hier nicht argumentiert werden, dass die Schüler-/Lehrerrelation an einer solchen Schule so ausreichend bemessen ist, so dass für einen Integrationshelfer an einer solcher Schule keine Notwendigkeit besteht?
2. Die Ursache- / Wirkungskette ist m. E. angreifbar, da wir eine lückenlose Beweiskette: keine ausreichende Zufuhr von Flüssigkeit / keine ausreichende Bewegung in der Schule -> Verdauungsprobleme nicht nachweisen können.
Wir beobachten "nur", dass es diese Problem im Kindergarten nicht gab. Könnte hier nicht argumentiert werden, dass wir erst alle chemischen usw. Mittel ausprobieren müssen bevor so ein Antrag "Entscheidungsreife" erlangt?
3. In § 54 SGB wird darauf hingewiesen, dass diese Leistungen als Hilfen für eine angemessen Schulbildung gewährt werden. Irgendwo las ich in diesem Zusammenhang auch etwas von einem individuellen Förderplan. Die Wahrnehmung von Miriam ist stark eingeschränt und eine Kommunikaitonsfähigkeit reduziert sich auf die Äußerungen von Freude / Frust / Schmerzen. Einen individuellen Förderplan keinen wir nicht. Mir fehlt auch die Vorstellung, welche messbaren Ziele, dieser Plan ausweisen sollte.
Die Schule ist deshalb nur ein Verwahrort. Könnte hier (bei unglücklicher Begründung des Antrages unsererseits) eine Ablehnung erfolgen, weil das Ziel der angemessenen Schulbildung eh nicht erreicht weden kann?
4. Die beiden Klassenlehrerinnen haben auf dem ersten Elternabend sich gegen Integrationshelfer ausgesprochen. Sie sehen dazu keine Notwendigkeit. Unausgesprochen im Raum stand auch, dass sie keine weiteren Erwachsenen im Unterricht wünschen.
Da dem Antrag auch das Votum der Schule beigefügt werden muss die Frage:Wie wichtig ist das Votum der Schule? Was kann man tun, wenn hier unterschiedliche Standpunkte vertreten werden und die Schule entweder die Notwendigkeit bestreitet oder die gewünschte Stellungnahme nicht abgibt?
Vorab schon mal herzlichen Dank für alle Hinweise.
edgar
meine Tochter Miriam wurde in diesem Sommer in einer Förderschule mit Schwerpunkt geistige und körperliche Entwicklung eingeschult.
Wir überlegen nun eine Integrationshelferin zu engagieren.
Hintergrund:
Die Schule berichtet über das Mitteilungsbuch (Miriam kann sich nicht äußern), regelmäßig über eine ausreichene Versorgung und gute Verdauung.
Wir beobachten aber Verdauungsprobleme (die es im Kindergarten nicht gab) und den Rücklauf von gut gefüllten Trinkflaschen.
Die Integrationhelferin - wir haben eine Krankenschwester gefunden, die bereit wäre, Miriam ca. 4 Stunden am Tag in der Schule zu unterstützen - soll insbesondere die ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und die Bewegung untertützen. Wir erwarten dann eine Verbesserung der Verdauungsprobleme.
Wir möchten nun vermeiden, dass wir durch unglückliche Formulierungen / Begründungen das Antragsverfahren verkomplizieren.
Deshalb sind wir an Hinweisen zum Vorgehen, was wir zu beachten haben, was wir nicht schreiben sollten, wie wir es nicht formulieren sollten usw. interesssiert.
Dabei beschäftigen uns zu Beispiel folgende Fragen:
1. Es geht um einen Integrationshelfer für ein Mädchen, welches bereits eine Förderschule - Schwerpunkt geistige und körpfliche Entwicklung - besucht. Es geht also nicht um einen Integrationshelfer für eine "normale" Schule. Kann hier nicht argumentiert werden, dass die Schüler-/Lehrerrelation an einer solchen Schule so ausreichend bemessen ist, so dass für einen Integrationshelfer an einer solcher Schule keine Notwendigkeit besteht?
2. Die Ursache- / Wirkungskette ist m. E. angreifbar, da wir eine lückenlose Beweiskette: keine ausreichende Zufuhr von Flüssigkeit / keine ausreichende Bewegung in der Schule -> Verdauungsprobleme nicht nachweisen können.
Wir beobachten "nur", dass es diese Problem im Kindergarten nicht gab. Könnte hier nicht argumentiert werden, dass wir erst alle chemischen usw. Mittel ausprobieren müssen bevor so ein Antrag "Entscheidungsreife" erlangt?
3. In § 54 SGB wird darauf hingewiesen, dass diese Leistungen als Hilfen für eine angemessen Schulbildung gewährt werden. Irgendwo las ich in diesem Zusammenhang auch etwas von einem individuellen Förderplan. Die Wahrnehmung von Miriam ist stark eingeschränt und eine Kommunikaitonsfähigkeit reduziert sich auf die Äußerungen von Freude / Frust / Schmerzen. Einen individuellen Förderplan keinen wir nicht. Mir fehlt auch die Vorstellung, welche messbaren Ziele, dieser Plan ausweisen sollte.
Die Schule ist deshalb nur ein Verwahrort. Könnte hier (bei unglücklicher Begründung des Antrages unsererseits) eine Ablehnung erfolgen, weil das Ziel der angemessenen Schulbildung eh nicht erreicht weden kann?
4. Die beiden Klassenlehrerinnen haben auf dem ersten Elternabend sich gegen Integrationshelfer ausgesprochen. Sie sehen dazu keine Notwendigkeit. Unausgesprochen im Raum stand auch, dass sie keine weiteren Erwachsenen im Unterricht wünschen.
Da dem Antrag auch das Votum der Schule beigefügt werden muss die Frage:Wie wichtig ist das Votum der Schule? Was kann man tun, wenn hier unterschiedliche Standpunkte vertreten werden und die Schule entweder die Notwendigkeit bestreitet oder die gewünschte Stellungnahme nicht abgibt?
Vorab schon mal herzlichen Dank für alle Hinweise.
edgar