Therapien

Norbert

Member
Hier jetzt die offizielle Quelle zum Thema Budgetierung von Ergotherapie, Krankengymnastik und Logopädie ("Heilmitteln") bei Ärzten im Bereich der KV Nordrhein:

http://www.kvno.de/presse/meld2006/praxis_erw.html

Also: Bei Rett-Syndrom (ICD 84.2) fallen diese Therapien nicht unter das Heilmittelbudget. Der Arzt kann sie von vornherein als sog. Praxisbesonderheit deklarieren.

Gruß
Elisabeth und Norbert
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Norbert Herting
Krefeld
 
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