Zusätzliche Betreuung in der Sonderschule

Hallo, Ihr Lieben!


Ich habe gestern in Malenas Schule am Vormittag den Unterricht verfolgt. In der Klasse sind sieben Kinder. Drei davon sind sehr lebhaft. Es ist sehr unruig in der in der Klasse und für Malena natürlich keine sehr angenehme Arbeitssituattion. Sie schaut weg, knetet wie wild und die Augen sind fast zu. In den seltenen Fällen, in denen sie alleine mit der Lehrerin in einem Nebenraum ist, geht es ihr besser und sie arbeitet mit und spricht auch. Logisch, unsere :engel_29: haben es lieber ruhig beim Lernen.
Die Lehrer wiisen das natürlich auch, trotzdem können sie nur sehr sehr selten mit ihr im Nebenraum sein.
Ihr kennt das Problem sicher auch. Wie habt ihr das Problem gelöst? Ich denke zum Beispiel an eine zusätzliche Betreungskraft. Welche gesätzlichen Möglichkeiten gibt es???? :Kratzkopf
Für TIpps von euch wäre ich sehr dankbar!!!!!
 
Hallo Ihr!
Schaut mal hier - da steht schon was zum Thema Schulbegleitung. Leider hängen die Eltern dort auch noch in der Luft :(
 
Hallo Ute, Dieter und Malena :wink:

da haben wir ja fast zur gleichen Zeit das gleiche Thema aufgemacht. Auch ich suche gerade nach der Gesetzesgrundlage für eine Schulbegleitung. Schaut mal, ich habe einen Text im Internet gefunden und den Link hier eingefügt.

viele Grüße - Herta
 
zusätzliche Betreuung inder Sonderschule

Hallo Herta, :rolleyes:


Beim Sozialamt habe ich vor 4 Jahren nachgefragt.

Darauf gekommen bin ich,weil ich von meiner Freundin gefragt wurde,ob ich ihren Sohn in der Integrationsklasse als Integrationshelferin unterstützen könnte. Ist ja eine feine Sache,hab ich gedacht, und gleich mal beim Sozialamt gefragt, ob es so etwas auch an Förderschulen gibt. Wurde verneint.

Ich habe dann nicht weiter nachgehakt, Malena ging es soweit gut.
Jetzt,wo sich die Situaton in der Schule für sie verschlechtert hat, wird das
Thema für mich wieder aktuell.
Ist ja interessant,das das Sozialamt doch zuständig ist!
Bin mal gespannt,wie das Amt jetzt reagiert.


Viele Grüße,Ute
 
So, wie ich die Gesetzgebung zwischenzeitlich kennengelernt habe, glaube ich, dass es Unterschiede in den einzelnen Bundesländer gibt. Erst mal nachfragen.
 
Hallo !!!
Wir hatten beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (dem Sozialamt übergeordnet) eine heilpädagogische Hilfskraft für Charlotte in der Schule beantragt.Dieser Antrag wurde an das zuständige Schulamt weitergeleitet . Nach einem Gerichtsurteil ist bei uns das Schulamt zuständig .
Da steig nochmal irgendjemand durch ,es heisst jetzt wieder abwarten und :kaffeetri .
Hille :124:
 
UTE und DIETER mit MALENA schrieb:
Ist ja eine feine Sache,hab ich gedacht, und gleich mal beim Sozialamt gefragt, ob es so etwas auch an Förderschulen gibt. Wurde verneint.

Hallo Ute, Dieter und Malena,

seid ihr schon weitergekommen mit eurem Antrag auf Schulbegleitung?

Für Sofia wurde eine Schulbegleitung in der Förderschule mittlerweile genehmigt, sogar für ganztags und qualifiziert. Gabi schrieb, dass es vermutlich Ländersache sei. Zur Info, wir wohnen in Bayern.

Weiter alles Gute - Herta :wink:
 
Herta schrieb:
Hallo Ute, Dieter und Malena,

seid ihr schon weitergekommen mit eurem Antrag auf Schulbegleitung?

Für Sofia wurde eine Schulbegleitung in der Förderschule mittlerweile genehmigt, sogar für ganztags und qualifiziert. Gabi schrieb, dass es vermutlich Ländersache sei. Zur Info, wir wohnen in Bayern.

Weiter alles Gute - Herta :wink:

Hallo,Herta:wink:

Für Dich und alle anderen,die im Thema sind:
Wir haben für unser Mädel die Zusage für 6 Wochenstunden...!

Die Integrationshelferin wird von der Lebenshilfe gestellt.

Liebe Grüsse,Ute
 
Hallo Ute,

das freut mich für Malena:engel_29:
Aber es stimmt mich auch nachdenklich, wie unterschiedlich solche Dinge gehandhabt werden von Bundesland zu Bundesland. Bei unserem Schulbegleiter tritt die Lebenshilfe als Arbeitgeber auf und das Sozialamt als Kostenträger. Die Hilfe wird gewährt nach SGB XII § 54. Wir müssen jedes Jahr einen Folgeantrag stellen.

liebe Grüße - Herta :wink:
 
Herta schrieb:
Hallo Ute,

das freut mich für Malena:engel_29:
Aber es stimmt mich auch nachdenklich, wie unterschiedlich solche Dinge gehandhabt werden von Bundesland zu Bundesland. Bei unserem Schulbegleiter tritt die Lebenshilfe als Arbeitgeber auf und das Sozialamt als Kostenträger. Die Hilfe wird gewährt nach SGB XII § 54. Wir müssen jedes Jahr einen Folgeantrag stellen.

liebe Grüße - Herta :wink:


Hallo Herta,

T`schuldigung, ich hab mich wohl zu kurz gefasst.
Bei uns in Niedersachsen ist es genau wie bei euch:
Das Sozialamt ist der Kostenträger, welcher Hilfe nach §§ 53,54 SGB XII gewährt.
Das Sozialamt hat mit der Lebenshilfe eine Vereinbarung: Die Lebenshilfe stellt das Personal und rechnet mit dem Sozialamt ab.
Der Bescheid gilt bis Ende des Schuljahres `05,`06. Dann : setze ich mich an den computer_ ,Folgeantrag stellen!

Liebe Grüße, Ute:124:
 
Zuletzt bearbeitet:
Unser Im Februar gestellter Antrag auf eine heilpäd. Hilfskraft wurde uns im September abgelehnt. Wir waren absolut traurig und auch sauer. Die Begründung lag darin, die schulische Förderung von Ch. sei gewährleistet und somit eine heilpäd.Hilfskraft nicht nötig. Einen Pflegedienst der punktuell in die Schule kommt und Ch. Pflege übernimmt würde bezahlt. Die Kosten könnte sich das Sozialamt dann von der Pflegekasse wiederholen. Die Pflege sei nicht die eigentliche Aufgabe der Lehrpersonen und somit die Form der Unterstützung machbar. Nach mehreren Telefonaten mit der zuständigen Sachbearbeiterin, in welchen wir unser Anliegen nochmals erklärten und auch deutlich machten die Pflege in der Schule als sei gewährleistet wurde der Antrag abgelehnt. Es fielen auch Sätze wie :"da kann ja Jeder kommen....","was wollen sie eigentlich", ....
Wir legten natürlich Widerspruch ein, besprachen uns auch mit Frau Fick ,die uns auch einige gute Ansatzpunkte für einen Widerspruch gab.
Sie hielt ein Gutachten seitens der Lehrer für sehr wichtig ,ohne dieses wir keine Möglichkeit auf Erfolg hätten. (Leider ist Ch. Lehrpersonal sehr unkooperativ in dieser Hinsicht und findet den Sinn einer heilpäd.Hilfskraft sehr fragwürdig.)Wir führten nochmals mit dem Schulleiter ein Gespräch um ihn von unserem Vorhaben zu begeistern,was aber kläglich scheiterte. Sogar der Schulamtsrat hätte mit ihm unseren Fall besprochen und auch er ist seiner Meinung ,die schulische Förderung von Ch. sei gewährleistet.Punkt.Es wurde auch gefragt ob wir ein "Prinzenkind "hätten (was immer das sein mag) ????Er als Schulleiter könne keine heilpäd.Hilfskraft für Ch. befürworten.
Alle sehen also Ch. Situation als gut an, nur wir Eltern nicht........
Wir bespachen uns nochmals mit Fr. Fick und sind für uns zu dem Entschluss gekommen, den Widerspruch zurück zunehmen da uns der starke Rückhalt und die Unterstützung der Schule fehlt. Es ist wirklich traurig und wir sind total sauer und frustriert was aus unserem Antrag geworden ist. Seit einiger Zeit denken wir konkret über eine Heim/Internatunterbringung von Ch. nach und nach dem Erlebten wissen wir, wir haben keine Alternative.
Hille:124:
nochwas: Einerseits wissen wir, wir müssen eigentlich weiter für unser Recht kämpfen und auch an die Presse u.ä. Medien haben wir schon gedacht, aber andererseits.... uns fehlt z.Zt. die Kaft und Ausdauer dafür!!!
 
Hallo!
Werde euch mal auf dem Laufenden halten, es kommt nämlich Bewegung in die ganze o.g. Angelegenheit.
Charlottes Lehrerin war im November beim Therapeutentreffen in Bonn und sieht seitdem unsere Charlotte mit ganz anderen Augen. Wir waren ganz erstaunt und froh über ihre neue Einstellung zu unserem Rett-Mädchen. Auch befürwortet sie seitdem ganz stark eine Integrationskraft für Charlotte und sie weiß jetzt wie wichtig diese für unser Mädchen ist. Sie schreibt jetzt mit uns zusammen eine ausführliche Widerspruchsbegründung gegen den Ablehnungsbescheid und leistet Überzeugungsarbeit beim Schulleiter.
Von Charlottes Lehrerin sind wir mittlerweile in vielerlei Hinsicht überzeugt, Differenzen und Unmut sind aus dem Weg geräumt und hoffentlich können wir jetzt gemeinsam unser Ziel erreichen.
Hille:124:

:daum3 Die Therapeutentreffen sind so wichtig,wir können stolz darauf sein wie unsere Geschichte es zeigt.:daum3
-:146: Elisabeth H.,Danke :146:
 
Schulbegleitung

Hallo Hille :124:

Das hört sich ja echt klasse an. :hop:
Ich drück euch beide Daumen, dass es nun endlich klappt.

Liebe Grüße
Benjamin.
 
schulbetreuung

eine pädagogisch ausgebildete einzelkraft für die schule genehmigt zu bekommen, ist sicherlich sehr schwierig. wir haben jahrelang mit zivis gearbeitet und das hat hervorragend geklappt.

es ist so, dass für ALLE kinder schulpflicht besteht und die betreuung/pflege während der schule gewährleistet sein muss. wenn dem nicht so ist, hat man gesetzlichen anspruch auf hilfe. die kosten hierfür werden vom sozialamt getragen. zivis bekommt man man von organisationen wie johanniter, asb, usw. man kann sich einen zivi aussuchen ( notfalls auch umtauschen )
und entsprechend einweisen. im klartext heißt das: die aufsicht während der gesamten schulzeit übernimmt der zivi ( dann passiert z.b. auch nichts, was man als eltern lieber nicht will - leslie sollte z.b. in der schule äpfel essen und alleine die rutsche runter rutschen - beides undenkbar!) aber kann sich
zwischendurch auch um den klassenverbund kümmern, während ein lehrer sich internsiv mit " seinem " kind beschäftigt. wenn man keine männliche begleitung mag, kann man auch frauen im sozialen jahr "bekommen" oder frauen, die ein praktisches jahr in einer heilpädagogischen ausbildung machen.
vieles ist also möglich.

es bedarf ein schreiben von der schule, dass für die abwicklung im unterricht
eine einzelbetreuung für das kind erforderlich ist. damit geht man zum sozialamt,abt. eingliederungshilfe, wartet ca. 4 wochen, muß vielleicht noch
beim gesundheitsamt das kind vorstellen ( aber das dürfte wohl kein problem sein ) und dann bekommt man die genehmigung, weil gesetzlich verankert.
zwischenzeitlich kann man sich bei den verschiedenen organisationen bereits nach einer hilfskraft umsehen.

wir haben sogar einige jahre mit einer privatperson gearbeitet. die bekommen vom sozialamt einen mindestsatz von 7,67 euro pro schulstunde und sind beim sozialamt besonders beliebt, weil sie am billigsten sind. selbst klassenfahrten ( müssen allerdings gesondert bentrag werden ) werden bezahlt - 12 std. am tag und für die 12 stunden nachts mit einem aufschlag von 25% ? (weiß ich nicht mehr genau ) pro std.

also, jeder lehrer wird froh sein, wenn er hilfe bekommt, zumal es die schule
selbst nichts kostet. daher wird es nicht schwer sein, diesen einzeiler von der schule zu bekommen. und dann kann es los gehen....

viele grüße - astrid peffer
 
astrid peffer schrieb:
es ist so, dass für ALLE kinder schulpflicht besteht

Leider ist dem nicht ganz so: hier im Saarland sowie einem der neuen Bundesländer (Sachsen?) gibt es einen §, nach dem man gerade Nicht-Sprechende Kinder "ausschulen" kann. :eek:

Leider wird dieser § oftmals auch als Druckmittel verwandt :wut:
 
Liebe Astrid!!!
Sicher hast du mit deinen Ausführungen Recht, auch für uns war der beschriebene Weg logisch und wir wollten ihn auch so gehen, aber wenn das jeweilige Schulamt und das jeweilige Kreissozialamt sich quer stellen und den Kurs der Ablehnung gehen hat unsereins erstmal schlechte Karten.Du glaubst garnicht wo wir überall vorgesprochen haben und unser Anliegen deutlich gemacht haben.
In unserem Kreis wird anscheinend grundsätzlich mit diesen Anträgen so verfahren,auch unsere Schule kannte diese Möglichkeit der Unterstützung nicht und ging erstmal auf Distanz zu unserem Antrag.
viele Grüße, :124: Hille
 
Schulbegleitung für Malena

Hallo an Alle :124:

Ich möchte Euch mal kurz auf den neuesten Stand der Dinge bringen:
Malena`s Schulbegleitung war vom Sozialamt bis zum Ende des Schuljahres 2005/2006 bewilligt. Ohne Aussicht auf Verlängerung!
Die Schule hat aber einen Antrag auf Verlängerung gestellt, uuuuund wir haben kurz vor Ferienende Bescheid bekommen: Malena`s Schulbegleitung ist genehmigt! :hop:
Wir freuen uns riesig, dass das Amt so entschieden hat.

Malena tut es unheimlich gut, dass sie diese extra Aufmerksamkeit bekommt.

Ich möchte Euch ein wenig Mut machen, einen Antrag auf Schulbegleitung zu stellen. Es ist etwas Arbeit, auch für die Lehrer, aber es lohnt sich!

Herzliche Grüße,
Ute
 
Hallo!
Unsere Geschichte mit der Schulbegleitung ist aus. Das zuständige Kreissozialamt hat unseren Antrag auf eine Integrationskraft für Charlotte endgültig abgelehnt. Uns bliebe noch der Weg vor´s Sozialgericht. Wir hatten einen ausführlichen Widerspruch eingelegt, natürlich mit Hilfe von Fr. Fick ,RA Hr. Kiefer und der Lehrerin von Charlotte. Es hat nichts geholfen...ABGEHLEHNT!!! Die Begründung für die Ablehnung war doch wieder recht fragwürdig, auch wurde geschrieben; Charlotte gehe schon 2 Jahre ohne Schulbegleitung "Erfolgreich" in die Schule, dann kann eine Schulbegleitung ja jetzt auf einmal nicht nötig geworden sein:ham: !!!! Laut unserem KSA ist die Schule für ausreichend Fachkräfte verantwortlich,basta .
Zum Glück besucht Charlotte seit Sommer eine andere Schule in einem anderen Kreis, der Schulbegleitungen befürwortet und auch bewilligt. In der jetztigen Schule werden jedes Schuljahr für alle besonderen Kinder Integrationskräfte beantragt, genehmigt und dann auch schwerpunktmäßig eingesetzt. Charlotte genießt jetzt eine individuellere und intensivere Förderung denn je:hop: .

Hille:124:
 
Hallo,

Anne´s Schule hat allen Eltern der Schüler ans Herz gelegt eine Integrationshilfe für das jeweilige Kind zu beantragen. 80 % der Eltern haben das auch gemacht. Die Sozialämter wurden mit Post geradezu bombadiert.

Die Soazialämter haben auch reagiert, es wurden 10 FSJ´ler und 8 Zivis angestellt. Nicht gerade ein Einzelintegration aber immerhin 18 Kräfte mehr... !

Da Anne in eine schwerbehinderten Klasse geht und 2 Erzieherinnen, 1 Integrationshelfer und 1 Zivi für höchstens 6 Kinder da sind, sind wir sehr zufrieden.
 
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