lichtenauer_gerhard
Registrierter Benutzer
Auch Rotz und Tränen heul!... wenn ich so was lese, könnte ich nur noch heulen ...
Ich hab`den Link über "Schwedens Weg der Integration ... Auflösung der Anstalten" (http://www.fdst.de/aktuellesundpresse/imgespraech/integrationschweden/) gleich an alle unsere (Ö) Behindertensprecher, Sozialminister etc. zur Lektüre empfohlen. Steter Tropfen höhlt den Stein - Nie aufgeben!
Ein wichtiges Prinzip aus o.g. Rede zum schwedischen Modell, das uns Eltern besonders betrifft: ... "Dabei behält der Assistenznehmer jedoch das Recht der Auswahl seiner Assistenten, wozu auch seine Eltern, Verwandte oder Freunde gehören dürfen. ..."
Das führt mich zu einem Thema, das von manchen Eltern behinderter Kinder vielleicht nicht ohne Unbehagen offen diskutiert wird: „Sollen Angehörige für Pflege- und Assistenzleistungen an ihren behinderten Kindern (oder anderen Angehörigen) verdienen dürfen?“ ... Unbedingt!
Im Dauerbrenner Kindererziehung steht immer wieder auch die Diskussion um ein „Müttergehalt bzw. Elterngehalt“ im Raum. Davon abgeleitet, müssen wir "Supereltern" die Lebenssituation mit unsren außergewöhnlichen Kindern in diese Diskussion einbringen.
Die Babyphase bzw. Kindheit der uns anvertrauten Menschen dauert nun mal etwas länger, nicht selten lebenslang. Die Einstufung behinderter Menschen als „ewiges Kind“ mag zwar im Sinne der selbstbestimmten Behindertenbewegung nicht der „political correctness“ entsprechen, ist jedoch für viele unserer Kinder eine Realität.
Spätestens ab einem Alter, mit dem Kinder üblicherweise in einen Kindergarten gegeben werden können - so um drei Jahre herum (hier gibt es nationale Unterschiede) - soll es möglich sein, bedarfsdeckende Hilfe zuhause durch AssistentInnen zu bekommen.
Leistungen, die weiterhin durch Eltern oder andere Familienangehörige als bestqualifizierte Experten erbracht werden, sollen selbstverständlich angemessen entlohnt werden. Das wäre nur gerecht! Alles andere, wie es derzeit läuft, ist extrem ungerecht.
Für alle Zweifler und Neider: Eine Obergrenze für diese Einkommensmöglichkeit, eines oder beider Elternteile bzw. weiterer Angehöriger), im Ausmaß eines angemessenen Gehalts, macht Sinn. So ist es z.B. auch beim Schweizer Modellprojekt zur persönlichen Assistenz.
Das soll natürlich auch für unsere unabdingbare Mitarbeit in Wohngruppen gelten, wenn diese Wohn- und Lebensform in echter Wahlfreiheit gewählt wurde.... Ich glaube, ohne Mitarbeit und Begleitung wird es letztlich nicht gehen. Einrichtungen, die dies ablehnen, sind mir suspekt. ...
Das Verbot indirekter Diskriminierung wird in Deutschland und Österreich noch mit Füssen getreten. Angehörige behinderter Menschen werden gegenüber Angehörigen nichtbehinderter Menschen existenziell extrem benachteiligt.
Unsere "Lebensaufgabe" darf nicht zur Lebens-"Aufgabe" führen!
Wie ist eure Meinung dazu?