Zweitversorgung mit E-Rolli

Thomas

New Member
Hallo Leute

Wir möchten für unsere Tochter einen zusätzlichen E-Rolli bei der Krankenkasse beantragen.
Jedoch haben wir schon einen manuellen Rolli mit mobilem E-Antrieb.
Hat wer Erfahrungen ob das gelingen könnte?

LG Thomas
 
Da bereits eine Versorgung mit einem mobilen E-Antrieb genehmigt worden ist, wird die KK keine weitere Genehmigung erteilen. Denn durch den mobilen E-Antrieb ist eine Versorgung innerhalb und außerhalb der Wohnung sichergestellt .
Eine weitere Versorgung mit einem E-Rolli wird - wenn überhaupt - nur über den Sozialhilifeträger mit Hinweis auf die Teilhabe am Leben möglich sein . Es müsste auf das Bundesteilhabegesetz verwiesen werden.
 
Hallo Thomas,

aus welchem Grund möchtet ihr einen E-Rolli beantragen? So weit mir bekannt ist, liegt doch der Unterschied zwischen einem E-Rolli darin, dass er von der darin sitzenden Person selbst gesteuert wird und ein Rolli mit E-Antrieb es der Person erleichtert, die den Rolli schiebt. Das wären ja verschiedene Argumente für einen Antrag, die sich aber gleichzeitig auch widersprechen würden, wenn man beides haben will.
Vielleicht kannst du ja mal die Modelle vorstellen, an die du gedacht hast, und welches ihr zurzeit habt.
Es würde mich schon sehr interessieren. Vielleicht kann man dich dann auch bei deinen Argumenten besser unterstützen.

Viele Grüße
Birgit
 
Hallo Birgit
Wir haben einen manuellen Rolli (schon ziemlich in die Jahre gekommen) den wir schieben. Daran können wir bei Bedarf den E-Antrieb von Alber (Vivamobil) montieren und brauchen dann nicht zu schieben.
Soweit ok...aber der "Aktionsradius" von unserem E-Antrieb geht nur auf befestigte Wege! Sobald Schotter/Waldwege/Strand etc. vor uns liegen ist Schluß...dafür ist die starre Konstruktion des E-Antriebs nicht ausgelegt. Mittlerweile fahren wir unsere Tochter schon fast 30 Jahre im Rolli und somit bleibt es nicht aus, daß wir 95% mit E-Antrieb fahren (ausser im Haus...hier benötigen wir keinen E-Antrieb)
Deshalb sehen wir es mittlerweile als Notwendig, auf einen Antrieb umzusteigen der dafür geeignet ist...im Moment ist der Meyra iChair unser Favorit...sind aber noch in der "Beratungsfindungsphase"
LG Thomas
 
Wir haben keine Erfahrung mit E-Antrieb. Wir wohnen in der Großstadt ... Für Wald und Strand ist der Rolli nicht geeignet. Ein E-Antrieb würde wohl der schiebenden Person etwas bringen, jedoch nichts daran ändern, daß die Person im Rollstuhl bei unebenem Boden durchgeschüttelt wird (sehr unangenehm)?!
Hat jemand Erfahrung mit Rollstühlen, die auch für unwegsames Gelände geeignet sind.
 
Wir haben keine Erfahrung mit E-Antrieb. Wir wohnen in der Großstadt ... Für Wald und Strand ist der Rolli nicht geeignet. Ein E-Antrieb würde wohl der schiebenden Person etwas bringen, jedoch nichts daran ändern, daß die Person im Rollstuhl bei unebenem Boden durchgeschüttelt wird (sehr unangenehm)?!
Hat jemand Erfahrung mit Rollstühlen, die auch für unwegsames Gelände geeignet sind.
Für diesen Beitrag habe ich eine passendere Stelle gefunden :)
Ulli: falls Du Muße hast, hier einfach löschen. Ich kann es selber nicht mehr, schon zu spät ...
 
Hallo Leute
So...die Geschichte jetzt fertig erzählt.
Nachdem wir den zusätzlichen E-Rolli bei der KK beantragt hatten, kam recht schnell die Ablehnung...mit der Begründung das die Grundversorgung mit dem E-Antrieb gegeben ist. Des weitern teilte uns die KK mit, daß sie den Antrag an das zuständige Sozialamt weitergeleitet haben. Das zuständige Sozialamt war auch nicht zuständig und hat die Sache an den LWV weitergeleitet...dieser war nun zuständig und hat die Sache abgelehnt.

Begründung:
Bezugnehmend auf ihren Antrag erfolgte eine Prüfung der Angemessenheit einer Zweitversorgung mit einem Elektrorollstuhl. Eine Anschaffung zur Anwendung abstrakter Gefahren (Defekt an dem vorhandenen Rollstuhl) ist nicht angemessen, da die Förderung im Rahmen der Eingliederungshilfen aus Steuergeldern erfolgt und diese grundsätzlich sparsam einzusetzen sind. Weiterhin ist die Förderung eines zusätzlichen Rollstuhls, der lediglich zum gelegentlichen Befahren von unebenen Wegen zum Spazieren genutzt wird, ebenfalls nicht angemessen.

Ein möglicher Ausgleich aufgrund von generellen standortbedingten Nachteilen
ist nicht Aufgabe der Sozialhilfe im Rahmen der Eingliederung von Menschen mit Behinderung und muss ggf. durch die KK vor Ort geprüft werden.
 
Hallo Thomas,

das Thema hatten wir hier schon mal. Hast Du Dir die Reifen von Molab mal angeschaut?

Viele Grüße
Ulli
 
Hallo Ulli
Die Lösung von Molab scheint Interessant zu sein...aber verstehe ich das richtig, daß dann geschoben werden muß?
Kann mir nicht vorstellen das mit solcher Bereifung der E-Antrieb (Alber-Vivamobil) noch funz!
Gruß Thomas
 
Hallo Thomas,

Da würde einfach mal bei Molab anrufen und nachfragen. Das habe ich auch gemacht und kompetente Auskunft erhalten ohne dass sie immer wieder angerufen habe und nachgefragt haben. Sehr angenehm!

Viele Grüße
Ulli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,
in deinem Fall hätte die zweite Weiterleitung deines Antrags gar nicht erfolgen dürfen.
Die Weiterleitung eines Antrages ist grundsätzlich nur einmal möglich. Der Rehabilitationsträger, an den ein Antrag weitergeleitet wurde, muss über den Antrag im Rahmen seiner Leistungsgesetze entscheiden.
Falls du einen neuen Antrag für ein anders Hilfsmittel stellen willst, lies dir am besten die Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung durch. Denn auch die in diesem Dokument genannten Fristen sind wichtig für uns alle.
 
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