Petition zum Mitzeichnen

Hallo zusammen,

gestern hat mir Herr Lang, der Leiter vom Büro der Bayerischen Behindertenbeauftragten Anita Knochner, als Antwort auf die Einreichung meiner Petition eine Mail mit der Info geschickt, dass die Bundesbehindertenbeauftragte in ihren "Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege" (auf Seite 11 unter 4.2.) im Rahmen der Pflegeversicherungsreform das Gleiche gefordert hat wie ich in der Petition.

Hoffentlich merken die Politiker, die für die Gesetze verantwortlich sind, dass sie hier endlich dringend handeln müssen.
 
Hallo zusammen,

inzwischen haben über 1300 Menschen die Petition unterzeichnet, und bei kobinet hat die Mutter eines behinderten Sohnes einen offenen Brief dazu geschrieben:
"Selten erschien mir als Mutter eines schwer behinderten, flügge werdenden 17-jährigen Sohnes etwas so wichtig, wie die unten näher beschriebene Petition".
Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass die Situation in Berlin ähnlich ist...
 
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Hallo Inge,

wie sieht es denn aus, wenn man Dir schon eine Unterschriftenliste zugesandt hat. Ist die jetzt ungültig und nur die Zeichnung im Netz wird gezählt? Oder hat man sich dann doppelt eingetragen und eine ist ungültig oder wie jetzt????

Grüße von Bettina
 
Hallo Bettina,

durch die verschiedene Zuständigkeiten musste meine Petition geteilt werden. Dadurch gibt es jetzt zwei Petitionen.

Die "alten" Unterschriften-Listen gehören nicht zu dieser Petition an den Deutschen Bundestag.
Für die Änderung des § 43a SGB XI kann man nur im Internet mitzeichnen.


Wegen der anderen Unterschriften-Listen für die Petition an den Bayerischen Landtag werde ich vermutlich im Januar im Brennpunkt etwas Neues schreiben können.
 
Hallo Inge :respekt:,

ich finde es klasse, wieviele Menschen mittlerweile mitzeichnen und vor allem, in welcher Geschwindigkeit das vorwärts geht ... es scheint sich herumzusprechen und bestätigt die Wichtigkeit Deiner eingereichten Petition.
 
Petition jetzt auch an das EU-Parlament

Hallo zusammen,

der Behindertenbeauftragte des Deutschen Antidiskriminierungsverbandes, Wasilios Katsioulis, hat mich angemailt und gebeten, dass ich meine Petition in abgeänderter Form so schnell wir möglich auch an das EU-Parlament einreichen soll, da dort zur Zeit eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie für behinderte Menschen ausgearbeitet wird. Den Text habe ich mit Hilfe von Herrn Katsioulis abgeändert und heute beim Petitionsausschuss des EU-Parlaments eingereicht:

Die vorliegende Petition betrifft vordringlich die Bundesrepublik Deutschland. Die beschriebene Praxis des Deutschen Gesetzgebers wird als Benachteiligung von Menschen mit Lernbehinderungen empfunden, weil diese Menschen durch die beschriebene Praxis schlechter gestellt werden als Menschen mit anderen Behinderungen (z.B. Körperbehinderungen). Die Petentin empfindet dieses Vorgehen als Verstoß gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht und genauer als Verstoß gegen Art 13 EG-Vertrag.

Die Petentin bittet das Europäische Parlament im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für eine horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie, die auch das Merkmal Behinderung umfasst, um Überprüfung, ob solche Benachteiligungen von Menschen mit Lernbehinderungen auch in anderen Ländern der Europäischen Union üblich sind, damit dies in der Richtlinie berücksichtigt werden kann.

Die derzeitige bundesdeutsche Gesetzgebung im § 43a SGB XI sieht für pflegebedürftige Menschen in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohnheime, deren Schwerpunkt in der sozialpädagogischen Arbeit mit behinderten Menschen liegt und eine pädagogische Leitung hat) einen Abgeltungsbetrag der Pflegekassen vor, der 256 Euro im Monat nicht überschreiten darf.

Durch diesen geringen Abgeltungsbetrag besteht für viele Sozialhilfeträger ein sehr großer finanzieller Anreiz, Menschen mit hohem Betreuungs-/Pflegebedarf (das sind häufig Menschen, die keine wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbringen können und als „nicht werkstatt-fähig“ definiert werden) in Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen nach Vorgaben der Pflegekasse, deren Schwerpunkt in der Pflege liegt, mit Pflegepersonal wie Krankenschwestern und –pflegern arbeitet und eine Pflegedienstleitung hat) zu drängen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe in Pflegeeinrichtungen umzuwandeln, um dadurch höhere Mehreinnahmen von der Pflegeversicherung zu erhalten.

Die pauschale Begrenzung der Leistungen aus der Pflegeversicherung für die Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe auf den Abgeltungsbetrag von höchstens 256 Euro, schließt behinderte Menschen, die in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, weitestgehend von der Leistung des § 36 Absatz 2 SGB XI aus. Somit verstößt die derzeitige Gesetzgebung gegen das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz (Art. 3, Abs. 3) und gegen den Artikel 13 des EG-Vertrages.

Das Europäische Parlament möge bewirken, dass der § 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) dahingehend geändert wird, dass auch die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe lebenden Menschen im Bedarfsfall (anstelle der pauschalen Leistungen der Pflegekasse von zurzeit höchstens 256 Euro) Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung - gestaffelt nach Pflegestufen - in der gleichen Höhe erhalten wie für die Pflegesachleistungen im häuslichen Bereich (§ 36 Abs. 2 SGB XI).
Und dass der o. g. Sachverhalt in der Richtlinie berücksichtigt wird, damit Menschen mit Lernbehinderungen nicht weiter benachteiligt werden.

Die behinderte Tochter der Petentin ist von dieser Gesetzgebung betroffen, sobald sie aus dem Elternhaus ausziehen wird, da ihr vom Kostenträger kein Anrecht auf das Wohnen in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe zugestanden wird, sondern nur die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
 
Hallo Inge,

Du hast mit Deiner Petition einen Erdrutsch ausgelöst.:z01:
Super :hop: Meine Hochachtung :glas 08:

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
Hallo zusammen,

allmählich bin ich leicht fassungslos von dem gewaltigen Echo...
Der gängigen Praxis von Sozialhilfeträgern Menschen mit Behinderungen in Pflegeeinrichtungen zu drängen möchten nicht alle tatenlos zusehen. So hat sich eine Elterniniative gefunden die dem Treiben der Sozialhilfeträger ein Ende bereiten möchte. Inge Rosenberger hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht um SBG XI dementsprechend zu ändern.
weiter geht es bei HWelt
 
WOW - das ist ja echt super! :hop:
Es geht mir echt wie Rosmarie - schad, dass es nur noch ein paar Tage sind!
 
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