Petition zum Mitzeichnen

Das ist in Niedersachsen dann ja genau das gleiche Vorgehen wie in Berlin!
Willkommen im Club! :Knutsch
 
Bei uns in Niedersachsen gab es vor einigen Jahren mal den Gesetztesentwurf vom Sozialministerium Meschen mit Pflegestufe 3 in Pflegeheimen unter zu bringen! Die Lebenshilfe hat dagegen nicht gerade vehement protestiert. Der Entwurf wurden dann zwar (aus welchen Gründen auch immer) zurück gezogen. Ich bin mir aber sicher, dass der jederzeit wieder aus der Schublade gezogen werden kann. Was das heißt, kann sich wohl jeder von euch vorstellen.
:wut:

Die Trennung ist in Niedersachsen nicht in der Schublade. Es wird umgesetzt. Es wird nur nicht mehr diskutiert. Es findet auch nicht plötzlich - und damit sichtbar statt. Schleichend wird jeder Neugründung eines Heims nur unter bestimmten (eben diesen veränderten) Bedingungen zugestimmt, sonst gibt es keine Kostenzusage.

Die Trennung ist auch in Schleswig-Holstein Praxis. teure Gerichtsverfahren müssen geführt werden (dafür ist das Geld da oder wird von den Betroffenen weggenommen), wenn eine Einrichtung sich diesem Bestimmungen nicht kampflos ergeben will.

Die Lebenshilfe hat dagegen nicht gerade vehement protestiert.
Ich wundere mich auch warum die Organisationen da nicht mehr Engagement reinbringen. Und ebenso die Gewerkschaften der ArbeitnehmerInnen. Es kann doch nicht erfüllend sein sich in seiner Arbeit so sehr einschränken zu lassen, wie es durch die reine Pflege stattfinden würde.

Der Hintergrund für diesen Vorstoß ist sicher, dass in den Einrichtungen seit jeher der Streit mit den Kostenträgern lodert. Tätigkeiten für die Pflege soll gefälligst die Pflegeversicherung zahlen. Kosten für Tagesgestaltung (z.B. Ausflüge etc.) sollen über die Eingliederungshilfe (Sozialamt) abgerechnet werden. Ab da wird es für die Einrichtungen schwierig, denn wer hat denn schon mehrer Kostenträger. Solange das nicht geregelt ist, schwehlt der Konflikt und unsere Mäuse und die anderen betroffenen Menschen müssen drunter leiden.
Deshalb nochmal großen Dank für die Petition, Inge!! Denn sie bringt genau das auf den Punkt.

Es müssen Konzepte für Wohnformen und deren Trägerschaft her, in denen Menschen wie unsere Mädels menschenwürdig leben können.
Unsere Gesellschaft ist verdammt noch mal reich genug, dass wir uns das leisten können!
Mich kotzt es an, dass im Gesundheitsbereich immer mehr (ausschließlich?) nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit gearbeitet wird. Demnächst wird noch versucht Gewinne im Gesundheitsbereich zu erzielen. Gesundheit und Würde sind doch keine Ware!
Genau!!!!
 
Tätigkeiten für die Pflege soll gefälligst die Pflegeversicherung zahlen. Kosten für Tagesgestaltung (z.B. Ausflüge etc.) sollen über die Eingliederungshilfe (Sozialamt) abgerechnet werden.

Hallo zusammen,

diese Passage hab ich ja ganz überlesen, obwohl die sehr wichtig ist :ham:
Wenn Menschen in einer Pflegeeinrichtung sind, dann haben sie keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe!
In Unterfranken plant der Bezirk ja großzügig, einen freiwilligen Zuschlag zu zahlen, aber wenn er das macht, dann steigen die Pflegekassen aus und kündigen (wie in Unterfranken geschehen) die Versorgungsverträge mit den Einrichtungen.
Das heißt: beides zusammen geht nicht!
Die Menschen sind also entweder in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder in einer Pflegeeinrichtung!
 
und wenn ich schon mal dabei bin, ein Ausschnitt aus dem § 40a BSHG:

Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen
Wird Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe im Sinne des § 43a des Elften Buches Sozialgesetzbuch erbracht, umfasst die Hilfe auch die in der Einrichtung gewährten Pflegeleistungen.
(Zusatz von mir: das soll dann für den "Abgeltungsbetrag" von 256 Euro geschehen)
Stellt der Träger der Einrichtung fest, dass der behinderte Mensch so pflegebedürftig ist, dass die Pflege in der Einrichtung nicht sichergestellt werden kann, vereinbaren der Träger der Sozialhilfe und die zuständige Pflegekasse mit dem Einrichtungsträger, dass die Hilfe in einer anderen Einrichtung erbracht wird; dabei ist angemessenen Wünschen des behinderten Menschen Rechnung zu tragen.

Die angemessenen Wünsche beziehen sich nicht auf die Einrichtungsart, sondern höchstens auf den Ort der Pflegeeinrichtung! Weder der behinderte Mensch noch die Angehörigen haben bei einer "Verlegung" von einer Einrichtung der Eingliederungshilfe in eine Pflegeeinrichtung ein Mitspracherecht.
 
Für Empörung sorgt bei Würzburgs Behindertenverbänden, dass der Bezirk Unterfranken Menschen mit geistiger Behinderung deutlich schlechter behandele als dies in anderen Regionen Bayerns der Fall ist. Schwerstbehinderte Heimbewohner, die keine Werkstätte besuchen können, dürfen aus Kostengründen nicht in eine Tagesförderstätte gehen, erfuhr Evers-Meier. Der Bezirk finanziert seit 2000 entweder einen Heimplatz oder die Tagesförderstätte.

Diese Praxis bezeichnete Evers-Meier als »zutiefst unmenschlich«. Geistig behinderte Menschen hätten ein Recht auf zwei »Lebensmilieus«. In Tagesförderstätten erhielten sie eine Tagesstruktur. Blieben sie rund um die Uhr im Heim, stellten sich schnell »Hospitalisierungsschäden« ein.

Der Leserbrief dazu geht heute noch raus :D

Und heute ist er abgedruckt worden:

Der Bezirk Unterfranken gehört seit Jahren zu den restriktivsten Sozialhilfeträgern in Bayern und Deutschland. Das Main-Echo berichtete bereits im Februar 2006, wie Menschen mit schweren Behinderungen nach Auffassung des Bezirks Unterfranken leben sollen: in Pflegeeinrichtungen ohne den Besuch einer externen Förderstätte (Artikel „Teuer: Pädagogik statt Pflege“). Barbara Stamm, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags und Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern, bezeichnete im Mai 2006 dieses Vorgehen des Bezirks in einem Interview mit dem Main-Echo als „klaren Rechtsverstoß“.

Die Elterninitiative "Teilhabe für Alle" spricht sich seit mehr als 1 ½ Jahren dagegen aus, dass im Raum Aschaffenburg für junge Menschen mit schwerer Behinderung ein Pflegeheim errichtet werden soll und fordert Kleinstwohngruppen mit dem Besuch einer externen Tagesförderstätte.
Als eine der Sprecherinnen habe ich in diesem Zusammenhang eine - für alle pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung bedeutende - Online-Petition an den Deutschen Bundestag zur Änderung des SGB XI gerichtet, damit der finanzielle Anreiz für Sozialhilfeträger verringert wird, Pflegeheime für diesen Personenkreis zu errichten bzw. bestehende Eingliederungshilfeheime in Pflegeheime umzuwandeln. Diese Petition wurde von über 3.000 Menschen durch Mitzeichnung unterstützt.

Auch Anita Knochner, die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung und die bayerische Sozialministerin Christa Stewens engagierten sich sehr für dieses Anliegen der Elterninitiative. Dennoch warten die Eltern und Angehörigen der behinderten Menschen in Unterfranken immer noch vergeblich auf das Verstehen und die Einsicht des Bezirks
Für die Bewohner der unterfränkischen Einrichtungen bedeutet das, auf die Dauer von Jahrzehnten jede Minute, jede Stunde und jedes Jahr - für den "Rest" ihres Lebens - rund um die Uhr immer mit den gleichen Menschen in den gleichen Räumen zusammen zu sein. Von Normalität, Integration und Gleichberechtigung kann hier keine Rede sein!
 
und wenn ich schon mal dabei bin, ein Ausschnitt aus dem § 40a BSHG:
Die angemessenen Wünsche beziehen sich nicht auf die Einrichtungsart, sondern höchstens auf den Ort der Pflegeeinrichtung! Weder der behinderte Mensch noch die Angehörigen haben bei einer "Verlegung" von einer Einrichtung der Eingliederungshilfe in eine Pflegeeinrichtung ein Mitspracherecht.

soll das heißen, der Pflegebedürftige wird gegen seinen Willen (in Zwangsjacke, wenn er nicht "hören will") abgeführt :confused4:. Wie soll denn das praktisch aussehen? In dem "Betreuungsbeschluß", den ich gerade vom Gericht bekommen habe, steht, ich habe das "Aufenthaltsbestimmungsrecht", in anderen Fällen, haben es ja die Pflegedürftigen über sich selbst und nicht die Pflegekasse oder der Sozialhilfeträger ?!!!
 
Hallo Gisela,

es wird dann so sein, dass man die Unterbringung im Pflegeheim anbietet und alles andere nicht mehr bezahlt wird. Oder der/die Pflegedürftige muß zu Hause betreut werden. Das geht nach dem Motte "Wer zahlt, schafft an", man kann es auch Erpressung nennen.

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
es wird dann so sein, dass man die Unterbringung im Pflegeheim anbietet und alles andere nicht mehr bezahlt wird. Oder der/die Pflegedürftige muß zu Hause betreut werden.
Das wäre wohl der Punkt, wo ich vor Gericht gehen würde, Verbündete suchen und gemeinsam vors Bundesverfassungsgericht - habs sonst nicht so mit Anwälten etc., aber irgendwo ist mal Schluß.
Ich kenne nicht alle Paragraphen, aber in der Verfassung steht ja wohl irgendwo was von Gleiches Recht für alle oder so...
 
Hallo Gisela,

man kann im Moment eigentlich nur drauf hoffen, dass die Wohnheime die Pflege für die 256 Euro weiter verrichten. Und das Inge mit Ihrer Petition Erfolg hat.

Gerichtsentscheidungen dauern und dauern - und das kommt dann leider den Leistungsträgern zugute.

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
und wenn ich schon mal dabei bin, ein Ausschnitt aus dem § 40a BSHG:

Sonderregelung für behinderte Menschen in Einrichtungen
Wird Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe im Sinne des § 43a des Elften Buches Sozialgesetzbuch erbracht, umfasst die Hilfe auch die in der Einrichtung gewährten Pflegeleistungen.
(Zusatz von mir: das soll dann für den "Abgeltungsbetrag" von 256 Euro geschehen)
Stellt der Träger der Einrichtung fest, dass der behinderte Mensch so pflegebedürftig ist, dass die Pflege in der Einrichtung nicht sichergestellt werden kann, vereinbaren der Träger der Sozialhilfe und die zuständige Pflegekasse mit dem Einrichtungsträger, dass die Hilfe in einer anderen Einrichtung erbracht wird; dabei ist angemessenen Wünschen des behinderten Menschen Rechnung zu tragen.

Die angemessenen Wünsche beziehen sich nicht auf die Einrichtungsart, sondern höchstens auf den Ort der Pflegeeinrichtung! Weder der behinderte Mensch noch die Angehörigen haben bei einer "Verlegung" von einer Einrichtung der Eingliederungshilfe in eine Pflegeeinrichtung ein Mitspracherecht.

Es ist unbeschreiblich, mit welcher Willkür mit Pflegebedürftigen verfahren wird. Ich hoffe sehr, liebe Inge, dass Deine Petition Erfolg hat. Hoffentlich dauert es nicht zu lange bis zu einer Entscheidung.

Liebe Grüße, Ute
 
Hallo zusammen,

wenn ich die "Begründungen" hier lese, wage ich zu bezweifeln, dass die Petition Erfolg haben wird.

Nach wie vor ist es gerechtfertigt, dass sich die Pflegeversicherung bei Aufenthalten in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen nur mit einem begrenzten finanziellen Zuschuss in Ansehung der dort erbrachten Pflegeleistungen beteiligt, daher soll sie nicht verändert werden:
• Die Regelung des § 43a trägt den Besonderheiten der Eingliederungshilfe im Interesse der behinderten Menschen Rechnung, um die bewährten Strukturen der vollstationären Eingliederungshilfe, in deren Rahmen auch Pflegeleistungen zu erbringen sind, möglichst fortbestehen zu lassen.
• Bereits heute können Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (zum Beispiel bei Internatsunterbringung) Leistungen der häuslichen Pflege nach den §§ 36 ff. beanspruchen, und zwar für die Zeit der Pflege im häuslichen familiären Bereich (zum Beispiel an Wochenenden oder in den Ferienzeiten). Diese Leistungsansprüche wären gefährdet. Insbesondere würde die Möglichkeit entfallen, Pflegegeld für die Tage zu Hause zu erhalten, wenn der Leistungsrahmen der Pflegeversicherung durch die Gewährung von Leistungen in Einrichtungen für behinderte Menschen bereits voll ausgeschöpft wäre.
• Die aktuelle Regelung des § 43a darf zudem nicht losgelöst von ihrer Entstehung betrachtet werden. Sie ist auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses im Rahmen des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes vom 14. Juni 1996 in das Recht der Pflegeversicherung aufgenommen worden (BGBl. I S. 830, vergleiche BT-Drs. 13/6488, S. 4). Damit wurde im Wege des Kompromisses eine der wichtigsten Streitfragen gelöst, die das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der 2. Stufe der Pflegeversicherung von Anfang an belastet hatte. Diese Kompromisslinie wurde auch in einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. April 1998 (BT-Drs. 13/10312) bestätigt.
• Der überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen würde von einer Aufstockung des Leistungsbetrages nicht profitieren, vielmehr würden die Sozialhilfeträger in finanzieller Hinsicht entlastet.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) (Seite 95-96)
 
Der überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen würde von einer Aufstockung des Leistungsbetrages nicht profitieren, vielmehr würden die Sozialhilfeträger in finanzieller Hinsicht entlastet
.

Ja, ja, aber nur wenn die Sozialhilfeträger bereit sind, die Kosten in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen (:ham:) zu übernehmen und die Leute mit hohem Pflegebedarf nicht einfach ins Pflegeheim abschieben.:annienein:annienein

Das hört sich jetzt alles sehr entmutigend an, aber bisher ist noch nichts entschieden :liebe_133.

Liebe Grüsse
Rosmarie :blume76:
 
Hallo Inge!

Nicht den Mut verlieren. Es ist schon klar, dass versucht werden wird zu sparen, selbst dann wenn überall die Geldquellen wieder stärker sprudeln. Das Hauptproblem könnte meines Erachtens sein, dass die entscheidenden Damen und Herren nicht richtig verstehen, worum es wirklich geht - zumindest nicht die Dimension ihres Handelns.Ich könnte mir vorstellen, dass wir mit einer kleinen
Abordnung persönlich in Berlin vorstellig werden und ein Gespräch mit den zuständigen Damen u. Herren suchen. Vielleicht könnte man auch im Vorfeld die entsprechenden Bundestagsabgeordneten kontaktieren oder mit einer kleinen Demo auf unser Problem aufmerksam machen. Möglicherweise liese sich auch die Presse als Multiplikator gewinnen.

Bei herrlichem Sonnenschein und wenig Schnee die besten Grüße aus dem Allgäu!
Wolfgang:gitara::gitara::gitara:
 
Hallo zusammen,

heute kam wieder ein Schreiben des Petitionsausschusses:

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

nach § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme der Fachausschüsse einzuholen, wenn die Petitionen einen Gegenstand der Beratung in diesen Fachausschüssen betreffen.
Dementsprechend wurde der Ausschuss für Gesundheit um Stellungnahme gebeten.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass sich die Behandlung Ihrer Eingabe infolge dieses zwingend vorgeschriebenen Verfahrens verzögert. Es liegt aber letztlich im Interesse des Petenten, wenn der Petitionsausschuss sich bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse zunutze machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
 
Parlamentarischer Abend der Lebenshilfe am 12. März 2008 in Berlin

Hallo zusammen,

auch wenn es nicht zu der Petition direkt gehört, setze ich es mal hier rein, weil es auch um den § 43a SGB XI geht:

Parlamentarischer Abend der Bundesvereinigung Lebenshilfe am 12.März 2008 in Berlin

Pflege behinderter Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 43 a SGB XI)
Behinderte Menschen mit hohem Pflegebedarf werden immer häufiger von Leistungen der Eingliederungshilfe abgeschnitten!

den kompletten Text gibt's als PDF-Dokument bei der Lebenshilfe.
 
Hallo Inge

Habe das .pdf der Lebenshilfe gelesen, in dem sie sie genau das formulieren, was Du in der Petition gefordert hast.

Aber welche Funktion hat so ein parlamentarischer Abend?

Was mir darin auch noch fehlt, ist, dass andererseits die Menschen in Pflegeeinrichtungen ein Recht auf Teilhabe haben müssen.
Diese ganze Teilung ist einfach inakzeptabel. Wie konnte es überhaupt dazu kommen? (= rehtorische Frage...)

Jedenfalls: Dank Dir wiedermal für Dein Engagement und Deine Infos.
 
Hallo Angelika,
hallo zusammen,

dieser parlamentarische Abend fand zum 50-jährigen Bestehen der Lebenshilfe statt. Bei solchen (meist festlichen) Veranstaltungen wollen Vereinigungen sich selbst allen politischen Parteien präsentieren, damit diese sich in ihrem Amt für die Arbeit des Vereins einsetzen.
Leider werden bei den Festreden der Politiker dann doch häufig die gleichen "schwammigen" Formulieren benutzt, damit sie später nicht in die Pflicht genommen werden können.
 
Danke Inge + all die anderen

Hallo Inge,
ich bin erschlagen von der ganzen Info :confused::confused::confused:+ ich sitze emotionalen Gefängnis:sad49::sad49::wut:
Es ist :liebe_133::liebe_133:und :146:, so Aktive zu erfahren!!!!!!!!!!!!!!
Danke für alles!!!!:dankeschö
Ich werde gerne wieder Reinschauen, um an Rande auf dem Laufenden zu bleiben!
Inge, wenn wir als Neue in diesem Sinne etwas nachträglich tun können, dann:Phone:

Arno
 
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